Energieversorgung: Entgelte für den Netzzugang
Die Entgelte für den Netzzugang ergeben sich aus den von der Regulierungsbehörde kalenderjährlich festgesetzten Erlösobergrenzen.
verwandte Vorgänge
- Bauprodukte: Überwachung des Einbaus bestimmter Bauprodukte
- Chemikalien: Zertifizierung eines Unternehmens gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung
- Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung
- Gewerbeanmeldung: Ausländische Gesellschaft
- Lagergenehmigung für explosionsgefährliche Stoffe beantragen
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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