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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in der Förderperiode 2014-2020

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in der Förderperiode 2014-2020

Im Rahmen der GRW können verschiedene Maßnahmen (Investitionen, Innovationen, Kooperationen, Vernetzungen) gefördert werden.

Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ können in strukturschwachen Gebieten des Landes Schleswig-Holsteins (C- und D-Fördergebiete) gewerbliche Investitionen, Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur, nicht-investive betriebliche Innovationsmaßnahmen von kleineren und mittleren Unternehmen sowie Kooperations- und Vernetzungsvorhaben gefördert werden.

 

  • An die Investitionsbank Schleswig-Holstein, sofern es sich um gewerbliche Investitionen, wirtschaftsnahe Infrastrukturinvestitionen oder um Kooperations-/Netzwerk-projekte handelt,
  • an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) bei nicht-investiven betriebliche Innovationsmaßnahmen von KMU.

 

Keine

 

Keine

 

Antragsteller sollten sich frühzeitig mit den genannten Ansprechpartnern in Verbindung setzen, um abzuklären, welche Unterlagen im jeweiligen Einzelfall vorzulegen sind.

 

Die Förderung erfolgt auf Basis des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ vom 10. Juni 2015. Darin sind die grundsätzlichen Leitlinien, die Förderregeln und -sätze sowie das Fördergebiet festgelegt.

Die gesamtdeutsche Fördergebietskarte ist am 1. Juli 2014 in Kraft getreten und hat eine Geltungsdauer bis zum bis 31. Dezember 2020.
Den Koordinierungsrahmen und die neue gesamtdeutsche Fördergebietskarte finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI), 4. und 5. Absatz.

Koordinierungsrahmen und Fördergebietskarten

 

Die Antragstellung ist formgebunden.
Die GRW-Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB SH).

GRW-Antragsverfahren

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI) und der Landesregierung Schleswig-Holstein.

BMWI - GRW

Schleswig-Holstein - GRW

 


Ansprechpartner

Zur Helling 5-6 24143 Kiel
Tel: +49 431 9905-0 Fax: +49 431 9905-3383 E-Mail: info[at]ib-sh.de


Lorentzendamm 24 24103 Kiel
Tel: +49 431 66666-0 Fax: +49 431 66666-767 E-Mail: info[at]wtsh.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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