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Stellvertretungserlaubnis im Gaststättengewerbe beantragen

Stellvertretungserlaubnis im Gaststättengewerbe beantragen

Wer eine Gaststätte durch eine/n Stellvertreter/in betreiben möchte, benötigt eine Stellvertretungserlaubnis.



Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch eine/n Stellvertreter/in betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis. Diese wird der/dem Inhaber/in der Gaststättenerlaubnis für eine/n bestimmte/n Stellvertreter/in erteilt und kann befristet werden. Für jede Person, die das Gewerbe als Stellvertreter/in ausüben soll, benötigt der/die Gewerbetreibende eine Stellvertretungserlaubnis.

Die Ausübung des Gewerbes durch die/den Stellvertreter/in kann bis zur Erteilung der Erlaubnis auch auf Widerruf gestattet werden. Wird das Gewerbe nicht mehr durch die/den Stellvertreter/in betrieben, so ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.

Die Stellvertretungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Gaststättenerlaubnis schon erteilt ist oder gleichzeitig erteilt wird. Eine vorläufige Gaststättenerlaubnis bildet dagegen noch keine Grundlage für eine Stellvertretungserlaubnis. In diesen Fällen kann eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis beantragt werden.

 

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung einer Stellvertretungserlaubnis gemäß § 9 GastG über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein  elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.

 

Die Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Derzeit fallen 200,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Bei Anträgen mit besonders hohem Prüf- oder Bearbeitungsaufwand ist im Einzelfall eine Höchstgebühr bis zu 1.500,00 Euro zulässig. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Behörde.

 

Als Inhaber/in der Gaststättenerlaubnis:
Formlosen schriftlichen Antrag.

Als zukünftige/r Stellvertreter/in:
Folgende Unterlagen können angefordert werden (bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung):

  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes,
  • Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde,
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis,
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts,
  • Führungszeugnis (Belegart „0“),
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9),
  • Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung gemäß § 4 (1) Nr. 4 Gaststättengesetz.
  • bei Abgabe von zubereiteten Speisen: Nachweis des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einem Belehrungsgespräch im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes oder ein gültiges Gesundheitszeugnis.
  • Bei einer GbR ist der GbR-Vertrag vorzulegen.
  • Bei juristischen Personen beziehungsweise Vereinen sind die Auskünfte für alle vertretungsberechtigten Personen beizubringen,
  • außerdem ist gegebenenfalls ein Auszug aus dem Handels- beziehungsweise Genossenschafts- oder Vereinsregister vorzulegen.

 

  • § 9 Gaststättengesetz (GastG),
  • Jeweilige Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes

§ 9 GastG - Stellvertretungserlaubnis

GastVO

VwGebVO

 

Der Antrag auf eine Stellvertretungserlaubnis ist von der/dem Inhaber/in der Gaststättenerlaubnis persönlich zu stellen.

Die Antragsformulare müssen der Anlage zur Gaststättenverordnung (GastVO) entsprechen.

Elektronischer Antrag Stellvertretungserlaubnis gemäß § 9 GastG (Antragsassistent des Einheitlichen Ansprechpartners Schleswig-Holstein)

 


Ansprechpartner

Deliusstraße 10 24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0 Fax: +49 431 530550-99 E-Mail: info[at]ea-sh.de Web: www.ea-sh.de


Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


Rendsburger Straße 42 24787 Fockbek
Tel: 04331 6677-57 Fax: 04331 6677-57 E-Mail: ordnungsamt[at]fockbek.de Web: www.fockbek.de


Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Frau Anna Belajow

Mitarbeiter Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit

Kontakt herunterladen
04331 6677-57
04331 6677-957
a.belajow[at]fockbek.de
Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 3

Herr Benjamin Ditz

Mitarbeiter Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit

Kontakt herunterladen
04331 6677-70
04331 6677-970
b.ditz[at]fockbek.de
Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 5

Frau Svenja Sievers

Mitarbeiter Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit

Kontakt herunterladen
04331 6677-26
04331 6677-926
s.sievers[at]fockbek.de
Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 3


für die Ämter Fockbek und Hohner Harde
Rendsburger Straße 42 24787 Fockbek
Tel: +49 4331 6677-0 Fax: +49 4331 6677-66 E-Mail: info[at]fockbek.de Web: www.fockbek.de


Mo, Di, Do, Fr: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo, Di: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch ist ganztägig geschlossen.

Für welche Angelegenheiten ein Termin benötigt wird, finden Sie auf unserer Startseite oder unter der Rubrik Aktuelles - Aktuelle Meldungen.

Herr Hans-Jörn David

Mitarbeiter Gemeinde Fockbek

Fachteamleitung
Fachteam 2.1 [Ordnung / Bürgerbüro / EDV]
Fachdienst 2 - Bürgerdienste

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+49 4331 6677-57
+49 4331 66779-57
h.david[at]fockbek.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 5

Herr Benjamin Ditz

Mitarbeiter Gemeinde Fockbek

Fachdienstleitung
Fachdienst 2 - Bürgerdienste

Kontakt herunterladen
+49 4331 6677 -70
+49 4331 6677970
b.ditz[at]fockbek.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 12


Rendsburger Straße 42 24787 Fockbek
Tel: +49 4331 6677-0 Fax: +49 4331 6677-66 E-Mail: info[at]fockbek.de Web: www.fockbek.de


Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Herr Benjamin Ditz

Mitarbeiter Leitung Fachdienst 2 - Bürgerdienste

Kontakt herunterladen
04331 6677-70
04331 6677-970
b.ditz[at]fockbek.de
Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 5


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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