Reisegewerbe: Sonn- und Feiertagsruhe - Ausnahme
Das Anbieten von Waren (Feilbieten) und gastgewerblichen Tätigkeiten im Reisegewerbe sind von der Sonn- und Feiertagsruhe ausgenommen.
Beschreibung
Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben, müssen Sie grundsätzlich die Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes sowie des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage beachten. Eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe gilt für das Anbieten (Feilbieten) von Waren sowie für gastgewerbliche Tätigkeiten im Reisegewerbe. Außerdem gelten die Ausnahmebestimmungen für selbstständige Gewerbetreibende, die andere Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs aufsuchen.
Weitere Ausnahmen müssen auf schriftlichen Antrag durch die zuständige Behörde ausdrücklich zugelassen sein.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Kosten
Die Gebühr beträgt derzeit 60,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweisdokument mit Passbild,
- Handelsregisterauszug und
- Reisegewerbekarte.
Rechtsgrundlage
- § 55e Abs. 2 Satz 3 Gewerbeordnung (GewO),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.7.9 b - VwGebV.
Weitere Informationen
Unter einem Reisegewerbe versteht die Gewerbeordnung das ambulante Gewerbe, zum Beispiel Inhaber eines Marktstandes, Schausteller oder fliegende Händler. Ein Reisegewerbe betreiben Sie dann, wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Terminabsprache außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben Waren oder Dienstleistungen anbieten. Für den Betrieb eines Reisegewerbes benötigen Sie eine Erlaubnis, die Reisegewerbekarte.
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: 04331 6677-57
Fax: 04331 6677-57
E-Mail: ordnungsamt[at]fockbek.de
Web: www.fockbek.de
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Frau Anna Belajow
Mitarbeiter Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit
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04331 6677-57
04331 6677-957
a.belajow[at]fockbek.de
Zimmer:
Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 3
Herr Benjamin Ditz
Mitarbeiter Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit
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04331 6677-70
04331 6677-970
b.ditz[at]fockbek.de
Zimmer:
Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 5
Frau Svenja Sievers
Mitarbeiter Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit
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04331 6677-26
04331 6677-926
s.sievers[at]fockbek.de
Zimmer:
Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 3
für die Ämter Fockbek und Hohner Harde
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: +49 4331 6677-0
Fax: +49 4331 6677-66
E-Mail: info[at]fockbek.de
Web: www.fockbek.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo, Di: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch ist ganztägig geschlossen.
Für welche Angelegenheiten ein Termin benötigt wird, finden Sie auf unserer Startseite oder unter der Rubrik Aktuelles - Aktuelle Meldungen.
Herr Hans-Jörn David
Mitarbeiter Gemeinde Fockbek
Fachteamleitung
Fachteam 2.1 [Ordnung / Bürgerbüro / EDV]
Fachdienst 2 - Bürgerdienste
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+49 4331 6677-57
+49 4331 66779-57
h.david[at]fockbek.de
Etage:
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Herr Benjamin Ditz
Mitarbeiter Gemeinde Fockbek
Fachdienstleitung
Fachdienst 2 - Bürgerdienste
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+49 4331 6677 -70
+49 4331 6677970
b.ditz[at]fockbek.de
Etage:
Erdgeschoss
|
Zimmer:
12
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
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Fax: +49 4331 6677-66
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Web: www.fockbek.de
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Herr Benjamin Ditz
Mitarbeiter Leitung Fachdienst 2 - Bürgerdienste
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04331 6677-70
04331 6677-970
b.ditz[at]fockbek.de
Zimmer:
Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 5
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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