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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Fischereischein ausstellen bei Verlust

Fischereischein ausstellen bei Verlust

Bei Verlust Ihres Fischereischeins können Sie sich diesen bei der zuständigen Behörde neu ausstellen lassen.

Wenn Sie in Schleswig-Holstein der Fischerei nachgehen möchten, benötigen Sie einen gültigen Fischereischein. Bei Verlust Ihres Scheines können Sie sich einen neuen ausstellen lassen.

Kurztext

  • Bei Verlust des Fischereischeins kann auf Antrag ein neuer Fischereischein ausgestellt werden.
  • Zuständig für Angler*innen ist die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt).
  • Für Berufsfischer*innen ist eine Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL) die Ansprechstelle.

 

Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt), wenn Sie als Angler einen Fischereischein beantragen wollen.

Oder an eine Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL), wenn Sie Berufsfischerin/Berufsfischer sind.

 

Sie sind bereits Inhaber*in eines Fischereischeins und erfüllen somit die Voraussetzungen wie bei einer Erstausstellung.

Es sprechen keine rechtlichen Gründe dafür, eine Ausstellung nicht zu gewähren, wie z.B. durch Fischwilderei, Verstoße gegen fischereirechtliche oder naturschutzrechtliche Vorschriften oder wegen Tierquälerei.

Sie haben erfolgreich eine Fischereischeinprüfung absolviert.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

 

  • Prüfungszeugnis der Fischereischeinprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer; bei Umzug: Fischereischein oder Prüfungszeugnis des anderen Bundeslandes,
  • Lichtbild (nach Vollendung des 16. Lebensjahres),
  • Personalausweis.

 

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Berufs- und Angelfischerei

 


Ansprechpartner

Am Markt 15 24594 Hohenwestedt


Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00,
Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00,
Mittwoch geschlossen

Sebastian Barth

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung

Dörte Blöckert

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung

Nicole Falk

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung

Bettina Harms

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung

Birgit Meier

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung

Heidi Omnitz

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung

Claudia Richter

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung

Svenja Struve

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung

Ines Weimer

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung


Hauptstraße 60 24634 Padenstedt
Tel: +49 4871 36-0 Fax: +49 4871 36-36 E-Mail: info[at]amt-mittelholstein.de Web: www.amt-mittelholstein.de/


Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00,
Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00,
Mittwoch geschlossen


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

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