Brauchtumsfeuer: Anmeldung
Wer ein Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.
Beschreibung
In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das Biikebrennen genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.
Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.
Regionale Hinweise
In Kiel muss ein Brauchtumsfeuer nicht angemeldet werden. Allerdings empfehlen wir Ihnen eine Beratung durch das Umweltschutzamt der Landeshauptstadt Kiel . Verbrannt werden dürfen nur trockenes Holz und pflanzliche Abfälle aus eigenem Garten, keine Abfälle allgemeiner Art.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Regionale Hinweise
Ordnungsbehörde für das Brauchtumsfeuer ist das Umweltschutzamt der Landeshauptstadt Kiel.
verwandte Vorgänge
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- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Parkausweis für Bewohner/innen
- Rattenbefall melden - Tipps zur Vermeidung von Rattenbefall
- Verkauf / Versteigerung landeseigener oder kommunaler Grundstücke, Immobilien
Ansprechpartner
Holstenstraße 104
24103 Kiel
Fax: +49 431 901-63780
E-Mail: umweltschutzamt[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/index.php
Öffnungszeiten:
Termine sind ausschließlich telefonisch zu vereinbaren.
Umwelttelefon
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Sachbereich Untere Abfallentsorgungsbehörde (uAB)
Kontakt herunterladen
+49 431 901-2182
+49 431 901-63780
umweltschutzamt[at]kiel.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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