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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Fischereischein ausstellen bei Verlust

Fischereischein ausstellen bei Verlust

Bei Verlust Ihres Fischereischeins können Sie sich diesen bei der zuständigen Behörde neu ausstellen lassen.

Wenn Sie in Schleswig-Holstein der Fischerei nachgehen möchten, benötigen Sie einen gültigen Fischereischein. Bei Verlust Ihres Scheines können Sie sich einen neuen ausstellen lassen.

Kurztext

  • Bei Verlust des Fischereischeins kann auf Antrag ein neuer Fischereischein ausgestellt werden.
  • Zuständig für Angler*innen ist die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt).
  • Für Berufsfischer*innen ist eine Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL) die Ansprechstelle.

 

Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt), wenn Sie als Angler einen Fischereischein beantragen wollen.

Oder an eine Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL), wenn Sie Berufsfischerin/Berufsfischer sind.

 

Sie sind bereits Inhaber*in eines Fischereischeins und erfüllen somit die Voraussetzungen wie bei einer Erstausstellung.

Es sprechen keine rechtlichen Gründe dafür, eine Ausstellung nicht zu gewähren, wie z.B. durch Fischwilderei, Verstoße gegen fischereirechtliche oder naturschutzrechtliche Vorschriften oder wegen Tierquälerei.

Sie haben erfolgreich eine Fischereischeinprüfung absolviert.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

 

  • Prüfungszeugnis der Fischereischeinprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer; bei Umzug: Fischereischein oder Prüfungszeugnis des anderen Bundeslandes,
  • Lichtbild (nach Vollendung des 16. Lebensjahres),
  • Personalausweis.

 


Ansprechpartner

Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17 24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-000 Fax: +49 4340/409-329 E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de Web: www.amt-achterwehr.de


Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr

Frau Monika Heit

Mitarbeiter Amt Achterwehr

Einwohnermeldeamt
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

Kontakt herunterladen
+49 4340/409-121
+49 4340/409-329
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Etage: EG   |   Zimmer: 09


Inspektor-Weimar-Weg 17 24239 Achterwehr
Tel: +49 4340 409-555 Fax: +49 4340 409-329 E-Mail: einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de Web: www.amt-achterwehr.de


Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr

Frau Sophie-Marie Bernhardi

Mitarbeiter Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt

Frau Monika Heit

Mitarbeiter Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt

Frau Isabell Tietz

Mitarbeiter Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt


Inspektor-Weimar-Weg 17 24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-555 Fax: +49 4340/409-329 E-Mail: einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de Web: www.amt-achterwehr.de


Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr

Frau Melanie Benthien

Mitarbeiter Einwohnermeldeamt

Sachbearbeiterin
Einwohnermeldeamt

Kontakt herunterladen
+49 4340/409-122
+49 4340/409-329
m.benthien[at]amt-achterwehr.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 09


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

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