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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Verkehrsflächen für Arbeits- und Baustellen beantragen

Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Verkehrsflächen für Arbeits- und Baustellen beantragen

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (zum Beispiel Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes) müssen gesichert werden.

Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

Voraussetzungen:
Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung.

Verfahrensablauf:
Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Im Anschluss daran ist bei der Verkehrsbehörde ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen. Die zuständige Behörde prüft den Antrag sowie die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (unter anderem Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden anschließend gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

 

An die Straßenverkehrsbehörden in den:

  • Kreisen und kreisfreien Städten,
  • Städten und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern,
  • amtsfreien Städte und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern,
  • Ämtern, wenn sich die Baustelle ausschließlich auf den eigenen Bezirk erstreckt

oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.

 

Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.
Umfangreiche Baumaßnahmen erfordern eine wesentlich längere Vorlaufzeit.

 

Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro an. Genauere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

  • Schriftlicher Antrag,
  • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell),
  • gegebenenfalls Umleitungsplan.

Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

  • §§ 44, 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nr. 261.

StVO

GebOSt

 


Ansprechpartner

Roonstraße 42 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2914 Fax: +49 4321 942-2673 E-Mail: AufgrabungenTB[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/tiefbau

Arbeitsgruppenleitung Straßenbau

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Tiefbau

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2655

Baustellenanordnung

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Tiefbau

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2671
+49 4321 942-2647
steffen.wedel[at]neumuenster.de


Plöner Straße 27 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2732 Fax: +49 4321 942-2090 E-Mail: verkehrsaufsicht[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/verkehr-umwelt/mobilitaet-verkehr/strassenverkehr/verkehrsaufsicht/


Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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