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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Gründstückseigentümern gegenüber der Baubehörde, bestimmte, ihr Grundstück betreffende Dinge, zu tun, dulden oder unterlassen.

Baulasten sind freiwillige, öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Mit der Baulast können aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften sich ergebende baurechtliche Defizite, die der Durchführung eines Vorhabens entgegenstehen, auf Dauer gesichert ausgeglichen werden.

Baulasten werden durch schriftliche Erklärung (Verpflichtungserklärung) gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern. Baulasten gehen nur durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist nur zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen die oder der Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden.

Wirksam werden Baulasten - unbeschadet der privaten Rechte Dritter - mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Auch der Verzicht wird erst mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam. Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers zu einem ihr oder sein Grundstück betreffendes Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

 

Untere Bauaufsichtsbehörde

  • des Kreises oder der kreisfreien Stadt
  • der Gemeinden (wenn die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen wurden)

 

Es fallen Gebühren gemäß Baugebührenverordnung (BauGebVO) an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 


Ansprechpartner

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0 Fax: +49 4331 206-270 E-Mail: info[at]rendsburg.de Web: www.rendsburg.de

Postanschrift: Postfach 107 24757 Rendsburg


Montag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
14:00 – 16:00 Uhr – mit Termin
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
14:00 – 18:00 Uhr – mit Termin
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin


Fachdienst Bauaufsicht
Am Gymnasium 4 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0 Fax: +49 4331 206-270 E-Mail: info[at]rendsburg.de Web: www.rendsburg.de

Postanschrift: Postfach 107 24757 Rendsburg


Mo 08:00 – 12:00 Uhr (ohne Termin)
Di 08:00 – 12:00 Uhr (ohne Termin)
14:00 – 16:00 Uhr (mit Termin)
Mi geschlossen
Do 08:00 – 12:00 Uhr (ohne Termin)
14:00 – 18:00 Uhr (mit Termin)
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr (ohne Termin)

Frau Frederike Dethlefsen

Mitarbeiter Stadt Rendsburg

Fachdienst Bauaufsicht Stadt Rendsburg
Fachdienst

Kontakt herunterladen
+49 4331 206-3526
+49 4331 206-3009
bauaufsicht[at]rendsburg.de
Etage: 2   |   Zimmer: 209

Frau Ute Goßmann

Mitarbeiter Stadt Rendsburg

Leiterin Fachdienst Bauaufsicht Stadt Rendsburg
Fachdienst

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+49 4331 206-3511
+49 4331 206-3009
bauaufsicht[at]rendsburg.de
Etage: 2   |   Zimmer: 208

Frau Kirsten Stollberg

Mitarbeiter Stadt Rendsburg

Fachdienst Bauaufsicht Stadt Rendsburg
Fachdienst

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+49 4331 206-3523
+49 4331 206-3009
bauaufsicht[at]rendsburg.de
Etage: 2   |   Zimmer: 209

Herr Maximilian Waller

Mitarbeiter Stadt Rendsburg

Fachdienst Bauaufsicht Stadt Rendsburg
Fachdienst

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+49 4331 206-3524
+49 4331 206-3009
bauaufsicht[at]rendsburg.de
Etage: 2   |   Zimmer: 210


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

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Rendsburg Tourismus und Marketing
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24768 Rendsburg

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