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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Behindertenbeauftragter

Behindertenbeauftragter

Rahmenbedingungen für die Arbeit eines/r Beauftragten für Menschen mit Behinderungen 

  • Probleme behinderter Menschen aufzeigen
  • Mitwirkung an der Gestaltung einer behindertengerechten Umwelt
  • Verbesserung der Verständigung und das Miteinanderleben von Behinderten und Nichtbehinderten
  • gleichmäßige Förderung von Belangen der verschiedenen Arten einer Behinderung
  • Beratung der in der Stadt Rendsburg tätigen Organisationen, die Angelegenheiten Behinderter vertreten
  • Koordinierung von Anliegen und Anregungen der Behinderten und ihrer in der Stadt tätigen Organisationen und Weiterleitung an zuständige Stellen
  • Förderung der Zusammenarbeit aller Organisationen, die Angelegenheiten Behinderter vertreten
  • Vertretung der Interessen Behinderter gegenüber der Verwaltung
  • Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen gegenüber der Ratsversammlung und/oder den Fachausschüssen bei Planungen und vor der Entscheidung, die Behinderte betreffen
  • Vertretung von Interessen behinderter Menschen beim Wohnungsbau, beim Bau öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen sowie beim Bau öffentlicher Verkehrseinrichtungen
  • Vertretung der Interessen behinderter Menschen in der Öffentlichkeit
  • Zusammenarbeit mit Behindertenbeauftragten anderer Städte und Gemeinden sowie mit den Behindertenbeauftragten auf Kreis- und Landesebene

Zusammenarbeit mit den politischen Gremien 

  • Der/die Beauftragte erhält die Einladungen zu den öffentlichen Sitzungen der städtischen Gremien
  • Protokolle der Sitzungen des Sozialausschusses werden ausgehändigt
  • Möglichkeit der Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der städtischen Gremien und Aushändigung der entsprechenden Protokolle
  • Sofern Angelegenheiten, die die Interessen von Behinderten berühren, beraten werden sollen, wird der/die Beauftragte auf Antrag eingeladen und erhält zu den genannten Tagesordnungspunkten Rederecht als Sachverständige/r. Er/ sie erhält die Vorlagen zu diesen Tagesordnungspunkten
  • Möglichkeit zur Abgabe eines Berichtes in der Ratsversammlung bzw. im Sozialausschuss

Der/die Beauftragte hat eine Beratungsfunktion und keine Entscheidungskompetenzen. Die Berufung der/des Beauftragten erfolgt für die Dauer der Wahlperiode der Ratsversammlung. Eine Wiederwahl ist möglich.

Beauftragter ist:
Axel Hennecke
Am Grünen Kranz 9
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 – 33 33 92
Fax: 04331 – 333391
Email: axel.hennecke[at]rathaus-rd.de

Weitere Informationen erhalten Sie von:
Michael Radant

E-Mail: michael.radant[at]rendsburg.de

Rendsburger Aktions- bzw. Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Die Ratsversammlung hat in der Sitzung am 30.03.2017 folgenden Beschluss gefasst:

Der Rendsburger Aktions- bzw. Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bildet den sozialpolitischen Rahmen für das Handeln der Stadt Rendsburg.

Auszug/Präambel: 
Die Stadt Rendsburg soll für Menschen mit Behinderungen so ausgestaltet werden, dass sie wie andere Menschen ohne Behinderungen auch am Leben im Gemeinwesen teilhaben können. Dies ist auch zentrales Ziel der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (BRK), die 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist und auch für die Kommunen Wirkung entfaltet. Dieser Aktionsplan beschreibt Maßnahmen zur Umsetzung der BRK, deren Umsetzung die Kooperation vieler Beteiligter voraussetzt: Politik, Verwaltung, Leistungsträger und Vereine/ Verbände. Bewusstseinsbildung und eine zukunftsgerichtete örtliche Teilhabeplanung sichern die Umsetzung und inklusive Gestaltung der Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen. Menschen mit Behinderungen werden dabei einbezogen und nehmen in vollem Umfang teil.

Auszeichnung Barrierefreiheit

Auszeichnung zum Thema „Barrierefreiheit“ für das Jahr 2023

Der Sozialausschuss der Stadt Rendsburg und der Arbeitskreis für Menschen mit Behinderungen werden zum wiederholten Mal wieder eine Auszeichnung zum Thema „Barrierefreiheit“ verleihen.

Vorrangiges Ziel ist es, beispielhaftes Engagement zur Barrierefreiheit auszuzeichnen und öffentlich bekannt zu machen. Die Vergabe dieses Preises stellt eine Würdigung und Heraushebung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Firmen und Betrieben in Rendsburg dar, die sich für das Ziel „Barrierefreiheit“ stark gemacht haben.

Die Auszeichnung soll folgende Aktivitäten anerkennen und fördern:

  • besonderes Engagement zur Herstellung von Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen (der Begriff „barrierefrei“ umfasst räumlich, architektonische Barrierefreiheit sowie allgemeines hilfreiches Handeln und Denken zur Integration von Menschen mit Behinderungen)
  • besondere Aktivitäten im Hinblick auf die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen
  • herausragende Initiativen zur Förderung der Situation von Menschen mit Behinderungen

Vorschläge können von Firmen, Betrieben, Institutionen aber auch von Bürgerinnen und Bürgern gemacht werden. Im Rathaus wird ein Vorschlagsbogen ausgegeben. Aus organisatorischen Gründen wurde die Frist zur Abgabe von Vorschlägen bis zum 16. Dezember 2023 verlängert. Der Bogen kann auf der Homepage der Stadt Rendsburg unter dem Punkt Bürgerservice --> Ansprechpartner/in --> Behindertenbeauftragter heruntergeladen werden. Den Vorschlagsbogen finden Sie hier.

Auskunft erteilt:

Fachdienst Familie

Michael Radant

E-Mail: michael.radant[at]rendsburg.de

Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

Tourismus & Marketing

Rendsburg Tourismus und Marketing
Schleifmühlenstraße 16
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-10

Rendsburg Information

Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-66