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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Einbürgerung

Einbürgerung

Ausländer/innen können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Einbürgerung

Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht regelmäßig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Seit acht Jahren ein rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Identität und bisherige Staatsangehörigkeit sind geklärt
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
  • Im Besitz eines unbefristeten oder verfestigten Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
  • Lebensunterhalt für sich und die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen kann ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestritten werden
  • Die bisherige Staatsangehörigkeit wird aufgegeben oder verloren (Ausnahme z.B. EU-Staaten)
  • Keine Verurteilung wegen einer Straftat
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland

Zu diesen Voraussetzungen gibt es verschiedene Ausnahmen, zum Beispiel bei besonderen Integrationsleistungen. Für bestimmte Personengruppen bestehen Sonderregelungen. Hierzu berät Sie gerne Ihre Einbürgerungsbehörde.

Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie auf den Internetseiten des Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG)

Information zur Einbürgerung

 



An die Einbürgerungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte

Für im Ausland lebende Einbürgerungsbewerber/ innen ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig -

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Einbuergerung/Einbuergerung_node.html

 

  • Einbürgerungsgebühr: 255,00 Euro,
  • für miteinzubürgernde minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte: 51,00 Euro

 

Art. 116 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG)

 


Ansprechpartner

Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0 Fax: +49 4331 202-295 E-Mail: info[at]kreis-rd.de Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift: Postfach 905 24758 Rendsburg


Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja

Herr Enrico Levien

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Einschränkung: N - S
Fachdienst - Zuwanderung
Fachbereich - Umwelt und Ordnung

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-564
+49 4331 202-502
zuwanderung[at]kreis-rd.de
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 104

Frau Ilse Pahl

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Einschränkung: A - H
Fachdienst - Zuwanderung
Fachbereich - Umwelt und Ordnung

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-551
+49 4331 202-502
zuwanderung[at]kreis-rd.de
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 102

Frau Susanna Pinar

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Einschränkung: T - Z
Fachdienst - Zuwanderung
Fachbereich - Umwelt und Ordnung

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-296
+49 4331 202-502
zuwanderung[at]kreis-rd.de
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 104


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

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