Gewerbelegitimationskarte
Wer im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung tätig wird, kann eine Gewerbelegitimationskarte beantragen.
Beschreibung
Für Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung geschäftlich tätig werden wollen, kann auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte erteilt werden.
Für die Erteilung, die Rücknahme oder den Widerruf der Gewerbelegitimationskarte gelten die Regelungen der Reisegewerbekarte.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder in der der Betrieb seinen Sitz hat/haben wird.
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung einer Gewerbelegitimationskarte über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Kosten
Die Gebühr für die Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte beträgt 35,00 .
erforderliche Unterlagen
Für den Antrag der Gewerbelegitimationskarte ist der durch die Bundesdruckerei bereitgestellte Vordruck zur Gewerbelegitimationskarte zu verwenden. Dieser entspricht dem in den zwischenstaatlichen Verträgen vorgesehen Muster. Unterlagen sind:
- Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug,
- gegebenenfalls Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- gegebenenfalls Handwerkskarte,
- gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.
Rechtsgrundlage
- § 55b Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO),
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Titels III der Gewerbeordnung (ReisegewVwV),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.7.6 - VwGebV.
Weitere Informationen
Es ist darauf hinzuweisen, dass für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland keine Gewähr übernommen werden kann.
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Markscheiderin oder Markscheider beantragen
- Erteilung einer Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/der Erlaubnisinhaberin - Anzeige
- Genehmigung von Tierversuchen beantragen
- Spielhallenerlaubnis beantragen
Ansprechpartner
Der Amtsdirektor
Niedernstr. 6
24589 Nortorf
Tel: +49 4392 40101
Fax: +49 4392 401133
E-Mail: info[at]amt-nortorfer-land.de
Web: www.amt-nortorfer-land.de
Öffnungszeiten:
Mo,Di,Do+Fr: 08.00 - 12.00 Uhr
Do: 15.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Frau Hannelore Böhmke
Mitarbeiter Amt Nortorfer Land
Fachdienst III/3 - Ordnungsverwaltung
Fachbereich III - Bau- und Umwelt / Ordnungs- und Sozialverwaltung
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+49 4392 401126
+49 1805 101170436
boehmke[at]amt-nortorfer-land.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
121
Frau Lisa Schwager
Mitarbeiter Amt Nortorfer Land
Sachbearbeitung
Fachdienst III/3 - Ordnungsverwaltung
Fachbereich III - Bau- und Umwelt / Ordnungs- und Sozialverwaltung
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+49 4392 401112
+49 1805 101170434
schwager[at]amt-nortorfer-land.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
112
Frau Tanja Schwardt
Mitarbeiter Amt Nortorfer Land
Fachdienst III/3 - Ordnungsverwaltung
Fachbereich III - Bau- und Umwelt / Ordnungs- und Sozialverwaltung
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+49 4392 401111
+49 1805 101170411
schwardt[at]amt-nortorfer-land.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
111
Frau Melanie Wonneberger
Mitarbeiter Amt Nortorfer Land
Fachdienst III/3 - Ordnungsverwaltung
Fachbereich III - Bau- und Umwelt / Ordnungs- und Sozialverwaltung
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+49 4392 401121
+49 4392 401133
wonneberger[at]amt-nortorfer-land.de
Etage:
EG
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Zimmer:
121
Deliusstraße 10
24114 Kiel
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E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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