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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Archive: Einsichtnahme in Archivgut

Archive: Einsichtnahme in Archivgut

Archive in Schleswig-Holstein stehen jedermann offen.

Archive in Schleswig-Holstein stehen jedermann offen. Zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen können Sie im jeweils zuständigen Archiv Archivgut auswerten. Archivgut können Akten sein, aber auch Karten, Urkunden, Fotos, Filme oder digitale Daten. Viele Archive unterhalten Bibliotheken mit lokal- und regionalhistorischen Veröffentlichungen.

Das Landesarchiv Schleswig-Holstein in Schleswig übernimmt und sichert zentral die historischen Unterlagen der Landesverwaltung und ihrer Vorgängerbehörden. Die Städte, Kreise, Ämter und Gemeinden unterhalten eigene Archive. Neben dem Landesarchiv und den Kommunalarchiven können Sie auch kirchliche Archive für Ihre Recherchen heranziehen. Das Archiv der Christian-Albrechts-Universität wird im Landesarchiv verwaltet.

Archive erschließen historische Dokumente in Datenbanken und Verzeichnissen, die in den Lesesälen der Archive und teilweise im Internet zur Verfügung stehen. Das Archivpersonal unterstützt Sie bei Ihrer Recherche.

Eine Einsichtnahme ist nur vor Ort in den Lesesälen zu den Öffnungszeiten möglich. Die wertvollen Unterlagen können nicht entliehen werden. In der Regel können aber Reproduktionen in Auftrag gegeben werden. Eine vorherige Anmeldung kann erforderlich sein.

 

Regionale Hinweise

Mehr als 80.000 historische Akten und über 10.000 Bücher sind inzwischen in Online-Katalogen recherchierbar. Mehr als 25.000 Fotos werden im Fotoarchiv Online digital bereitgestellt.  Zur Online-Recherche gelangen Sie über die verlinkte Webseite.

 

Außerdem können Sie sich an das Stadtarchiv wenden, wenn Sie Familienforschung betreiben,  und dort historische Personenstandsurkunden im Original im Lesesaal des Stadtarchivs einsehen oder über eine schriftliche Anfrage Personenstandsurkunden bestellen. Weitere Informationen erhalten Sie über die verlinkte Webseite.   

 

An das jeweilige Archiv.

 

Über die Erhebung von Gebühren entscheiden die Archivträger. Setzen Sie sich diesbezüglich mit dem jeweiligen Archiv in Verbindung.

 

Einige Archive verlangen die Vorlage Ihres Personalausweises. Genaue Auskünfte hierzu erteilt das jeweilige Archiv.

 

Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivgutes in Schleswig-Holstein (Landesarchivgesetz - LArchG).

LArchivG

 

Nähere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Schleswig-Holsteinischen Archive.

Schleswig-Holsteinische Archive

 

Regionale Hinweise

Coronabedingt können Anfragen zurzeit nicht mehr telefonisch bearbeitet werden, sondern schriftlich oder per E-Mail an stadtarchiv@kiel.de.  

 


Ansprechpartner

Prinzenpalais 24837 Schleswig
Tel: +49 4621 86-1800 Fax: +49 4621 86-1801 E-Mail: landesarchiv[at]schleswig-holstein.de Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LASH/lash_node.html


Lesesaal: Mo - Fr 08:30 - 17:00 Uhr


Fleethörn 9 24103 Kiel
Tel: +49 431 901-3422 Fax: +49 431 901-63423 E-Mail: stadtarchiv[at]kiel.de Web: www.kiel.de/de/bildung_wissenschaft/stadtarchiv/index.php


Mo geschlossen
Di, Mi, Do 9.00 - 16.00 Uhr
Fr geschlossen


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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