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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Lärmschutz

Lärmschutz

Vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm werden Sie durch entsprechende Regelungen und Maßnahmen geschützt.

Lärmschutz bezeichnet alle Regelungen und Maßnahmen zum Schutz vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.

Im Rahmen des Lärmschutzes wird zwischen Flugplätzen, Straßen- und Schienenwegen, Gewerbe- und Industrieanlagen sowie Sport- und Freizeitanlagen als Lärmquellenarten differenziert. Für jede dieser Lärmquellenarten existieren in Abhängigkeit von der Gebietsart unterschiedliche Beurteilungsgrundlagen und Immissionsgrenz- oder Immissionsrichtwerte.

Zum Lärmschutz gehört auch eine vorsorgende Bauleitplanung wie zum Beispiel die Trennung von Industrie- und Wohngebieten oder die Konzentration des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist.

Im Jahr 2002 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist unter anderem eine EU-weite Bestandsaufnahme der Lärmbelastung durch verschiedene Lärmquellen.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es

  • um Lärmbelästigungen im Zusammenhang mit Privathaushalten, Gaststätten, Anlagen auf Märkten, Sport- oder Volksfesten,
  • um die Ausarbeitung strategischer Lärmkarten oder
  • um die Aufstellung von Lärmaktionsplänen im Rahmen der Lärmminderungsplanung geht.

An das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR), wenn es um Lärmprobleme im Zusammenhang mit gewerblichen Anlagen (unter anderem Kraftwerke, Tierintensivhaltungen, Handwerksbetriebe) geht.

 

Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein", sowie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU).

Umgebungslärmrichtlinie

Lärmbelastungen

BMUV - Lärmschutz

 


Ansprechpartner

Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17 24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-000 Fax: +49 4340/409-329 E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de Web: www.amt-achterwehr.de


Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr

Herr Jöhnk

Mitarbeiter Amt Achterwehr

Abteilungsleiter
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

Kontakt herunterladen
+49 4340/409-101
+49 4340/409-329
c.joehnk[at]amt-achterwehr.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 11


Inspektor-Weimar-Weg 17 24239 Achterwehr
Tel: +49 4340 409-000 Fax: +49 4340 409-329 E-Mail: bauordnungsamt[at]amt-achterwehr.de


Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr

Herr Christian Jöhnk

Mitarbeiter Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

Frau Finja Striezel

Mitarbeiter Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

Kontakt herunterladen
+49 4340 409-102
+49 4340 409-329
f.striezel[at]amt-achterwehr.de
Zimmer: 19


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

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