Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummeldet, deren/dessen Zuverlässigkeit überprüft die Gewerbebehörde anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.
Beschreibung
Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:
- An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
- Edelsteine, Perlen und Schmuck
- Altmetallen
- Auskunfteien, Detekteien
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
- Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
- Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge
Kurztext
- Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerben Überprüfung
- Nach An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes muss die zuständige Gewerbebehörde die Zuverlässigkeit unverzüglich überprüfen.
- Gewerbetreibende müssen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde vorlegen.
- zuständig: Gewerbebehörde
Zuständigkeit
Gewerbebehörde
Wichtiger Hinweis:
Für die Anzeige eines überwachungsbedürftigen Gewerbes über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Zuständige Stelle
Gewerbebehörde
Fristen
1. Melden Sie Ihr überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder um.
2. Beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und reichen Sie diese bei der Gewerbebehörde ein.
3. Die Gewerbebehörde prüft Ihre Zuverlässigkeit.
Voraussetzungen
Anmeldung oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Welche Fristen muss ich beachten?
Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Kosten
Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
- bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
- Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
- bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
- bei juristischen Personen
Weitere Informationen
- Formulare: ja, gegebenenfalls GewA1 oder GewA 2 gemäß Gewerbeanzeigenverordnung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
verwandte Vorgänge
- Automatensteuer
- Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen
- Erteilung einer Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
- Lebensmittelsicherheit: Zulassungsverfahren als Private Sachverständige für Gegenproben
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0
Fax: +49 4331 206-270
E-Mail: info[at]rendsburg.de
Web: www.rendsburg.de
Postanschrift: Postfach 107 24757 Rendsburg
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
14:00 – 16:00 Uhr – mit Termin
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
14:00 – 18:00 Uhr – mit Termin
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
Fachdienst Ordnung und Verkehr - Gewerbe
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
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Fax: +49 4331 206-270
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Web: www.rendsburg.de
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Mo 08:00 – 12:00 Uhr (ohne Termin)
Di 08:00 – 12:00 Uhr (ohne Termin)
14:00 – 16:00 Uhr (mit Termin)
Mi geschlossen
Do 08:00 – 12:00 Uhr (ohne Termin)
14:00 – 18:00 Uhr (mit Termin)
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr (ohne Termin)
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Mitarbeiter Stadt Rendsburg
Fachdienst Ordnung und Verkehr Stadt Rendsburg
Fachdienst
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+49 4331 206-3625
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Zimmer:
30
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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