Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie bedürfen einer behördlichen Anordnung.
Beschreibung
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer zu beachten. Auch befristete Anordnungen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind möglich.
Verkehrszeichen und -einrichtungen dürfen jedoch grundsätzlich nur bei zwingendem Erfordernis angeordnet werden.
Zu den Verkehrszeichen zählen:
- Verkehrsschilder,
- Straßenmarkierungen,
- Lichttechnische Anzeigen (beispielsweise Wechselverkehrszeichenanlagen).
Verkehrseinrichtungen sind:
- Schranken,
- Sperrpfosten,
- Parkuhren,
- Parkscheinautomaten,
- Geländer, Absperrgeräte,
- Leiteinrichtungen,
- Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen (Ampeln).
Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog (VZKat) vermerkt.
Zuständigkeit
An die Straßenverkehrsbehörden oder (bei Straßenbauarbeiten) an die Straßenbaubehörden. Für Bahnübergänge bestehen zudem Zuständigkeiten der Bahnunternehmen.
Straßenverkehrsbehörden sind je nach Zugehörigkeit der Straße (zum Beispiel Gemeinde-, Landes-, Bundesstraße):
- der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz Kiel,
- die Kreise und kreisfreien Städte,
- die Städte und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern,
- die amtsfreien Städte und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern sowie die Ämter bei Anordnungen
- über das Halten und Parken,
- zur Verhütung außerordentlicher Schäden an Gemeindestraßen,
- im Zusammenhang mit örtlich begrenzten Veranstaltungen nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordung (StVO),
- im Zusammenhang mit örtlich begrenzten Arbeiten im Straßenraum.
Straßenbaubehörden sind diejenigen Behörden, welche die Aufgaben der beteiligten Träger der Straßenbaulast nach den gesetzlichen Vorschriften wahrnehmen.
Weitere Informationen
Die Kosten für Verkehrszeichen und -einrichtungen sind grundsätzlich vom Straßenbaulastträger zu tragen. Abweichend hiervon ergeben sich insbesondere aus § 5 b Abs. 2 - 6 StVG sowie § 51 StVO (zum Beispiel Kostentragung durch die Antragsteller bei touristischen Hinweiszeichen) andere Regelungen.
Weitere Informationen zu Verkehrszeichen und Symbolen finden Sie aus den Internetseiten der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).
BASt- Verkehrszeichen und Symbole
Ansprechpartner
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift: Postfach 905 24758 Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Herr Michael Steinicke
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt und Ordnung
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+49 4331 202-278
+49 4331 202-602
strassenverkehrsbehoerde[at]kreis-rd.de
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5. OG
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Zimmer:
526
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0
Fax: +49 4331 206-270
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Web: www.rendsburg.de
Postanschrift: Postfach 107 24757 Rendsburg
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Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
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Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
14:00 – 18:00 Uhr – mit Termin
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
Fachdienst Ordnung und Verkehr
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0
Fax: +49 4331 206-270
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Web: www.rendsburg.de
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Montag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
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Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
Herr Matthias Galow
Mitarbeiter Stadt Rendsburg
Leiter Fachdienst Ordnung und Verkehr der Stadt Rendsburg
Fachdienst
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+49 4331 206-3611
+49 4331 206 270
ordnungsbehoerde[at]rendsburg.de
Etage:
EG
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Zimmer:
29
Fachdienst Tiefbau
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
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Fax: +49 4331 206-270
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Öffnungszeiten:
Mo 08:00 – 12:00 Uhr (ohne Termin)
Di 08:00 – 12:00 Uhr (ohne Termin)
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Mi geschlossen
Do 08:00 – 12:00 Uhr (ohne Termin)
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Fr. 08:00 – 12:00 Uhr (ohne Termin)
Herr Reiner Jochims
Mitarbeiter Stadt Rendsburg
Fachdienst
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+49 4331 206-3322
+49 4331 206-3009
tief[at]rendsburg.de
Etage:
2
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Zimmer:
204
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Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
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Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Tourismus & Marketing
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