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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Urkundsbestellung

Urkundsbestellung

Jeder Personenstandsfall wird grundsätzlich im jeweiligen Register (Geburtenregister, Eheregister, Sterberegister, Lebenspartnerschaftsregister) des Standesamtes beurkundet, in dessen Zuständigkeitsbereich er sich ereignet hat.

Auf der Grundlage dieser Beurkundung stellt das Standesamt auf Antrag eine entsprechende Urkunde aus (z. B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde). Außerdem können beglaubigte Abschriften oder Ausdrucke sowie internationale (mehrsprachige) Urkunden erteilt werden. Bei Verwendung im Ausland verlangen bestimmte Staaten zudem die Anbringung einer Apostille oder Legalisation auf der Urkunde. Ob diese zwingend erforderlich ist, ist vom Antragsteller zuvor selbst in Erfahrung zu bringen.

Der Antrag auf Erteilung einer Urkunde kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder per e-mail gestellt werden. In der Regel ist ein Legitimationsnachweis zu erbringen.
Viele Standesämter haben ein elektronisches Formular in ihr Internetangebot eingestellt, mit dem Urkunden bestellt werden können.

In eine Geburtsurkunde werden aufgenommen:
- Vorname(n) und Geburtsname des Kindes
- Geschlecht
- Tag und Ort der Geburt des Kindes
- Vornamen und Familiennamen der Eltern, ggf. Geburtsname
- Religionszugehörigkeit von Eltern und Kind, sofern einzutragen

Auf Wunsch wird die Urkunde ohne Angaben über Geschlecht des Kindes, Namen der Eltern und Religionszugehörigkeit ausgestellt.

 

Der Antragsteller wendet sich grundsätzlich an das Standesamt, das das entsprechende Register führt.
Hierbei ist zu bedenken, dass Geburtenregister der letzten 110 Jahre, Eheregister der letzten 80 Jahre und Sterberegister der letzten 30 Jahre bei den zuständigen Standesämtern geführt werden. Ältere Beurkundungen gelten als Archivgut und werden vom zuständigen Archiv verwaltet, an das man sich bei Bedarf wenden würde.

 

Die Ausstellung von Urkunden oder beglaubigten Abschriften des jeweiligen Registers kostet grundsätzlich 15,-- €; die Gebühr für die zweite und jede weitere gleichzeitig ausgestellte gleiche Urkunde beträgt 7,50 €.

 

§ 59 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 48 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung – PStV)

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Stadt Rendsburg


Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

Tourismus & Marketing

Rendsburg Tourismus und Marketing
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24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-10

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Tel.: 04331 66345-66