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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung

Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung

Wenn Sie beruflich Schädlinge mit Giften bekämpfen wollen, dürfen Sie das nicht einfach tun, sondern Sie müssen zuerst die Behörden informieren, die dafür zuständig sind.

Die Behörde stellt eine Sachkundebescheinigung über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit aus. Hierfür sind Nachweise zu erbringen, dass die personellen Voraussetzungen für eine Schädlingsbekämpfung vorliegen.

Kurztext

  • Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung
  • Wer beruflich Schädlinge mit Giften bekämpfen will, für den stellt die Zuständige Stelle eine Sachkundebescheinigung aus

 

  • An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter) im Falle der Lebensmittelüberwachung,
  • an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), wenn Sie tierische Schädlinge, zum Beispiel Ratten, melden wollen.

 

Sachkundig ist, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde anerkannt worden ist.

Die Schädlingsbekämpfung ist so durchzuführen, dass Mensch und Umwelt nicht gefährdet werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang des Antrags auf Ausstellung einer Bescheinigung.

 

Im Rahmen einer Ausbildung fallen für die Sachkundebescheinigung keine Kosten an. Wenn die Ausbildung auf privater Ebene erfolgt, hängen die Kosten vom Anbieter der Lehrgänge ab. In diesen sind die anfallenden Prüfungsgebühren meist enthalten.

 

  • Sachkundenachweise: Sachkundig ist, wer sich regelmäßig fortbildet und
    • die Prüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Schädlingsbekämpfer/geprüfte Schädlingsbekämpferin" oder
    • die Prüfung zum Gehilfen oder Meister für Schädlingsbekämpfung nach nicht mehr geltendem Recht in den alten Bundesländern oder nach dem Recht der ehemaligen DDR abgelegt oder
    • in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften nachweislich eine vergleichbare Sachkunde erworben hat.
    • Sachkundig ist auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde als den oben erwähnten Prüfungen gleichwertig anerkannt worden ist.

 

Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Liste der Veterinärämter in Schleswig-Holstein

 


Ansprechpartner

Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0 Fax: +49 4331 202-295 E-Mail: info[at]kreis-rd.de Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift: Postfach 905 24758 Rendsburg


Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja

Frau Dr. Verena Schmidt

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Fachbereich - Umwelt und Ordnung

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-313
+49 4331 202-568
veterinaeramt[at]kreis-rd.de
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 118

Frau Wenke Steinfeldt

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Fachbereich - Umwelt und Ordnung

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-1034
+49 4331 202-568
veterinaeramt[at]kreis-rd.de
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 121


Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0 Fax: +49 4331 206-270 E-Mail: info[at]rendsburg.de Web: www.rendsburg.de

Postanschrift: Postfach 107 24757 Rendsburg


Montag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
14:00 – 16:00 Uhr – mit Termin
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
14:00 – 18:00 Uhr – mit Termin
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin


Fachdienst Ordnung und Verkehr
Am Gymnasium 4 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0 Fax: +49 4331 206-270 E-Mail: info[at]rendsburg.de Web: www.rendsburg.de

Postanschrift: Postfach 107 24757 Rendsburg


Montag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
14:00 – 16:00 Uhr – mit Termin
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
14:00 – 18:00 Uhr – mit Termin
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin

Frau Silke Beeck

Mitarbeiter Stadt Rendsburg

Fachdienst Ordnung und Verkehr Stadt Rendsburg
Fachdienst

Kontakt herunterladen
+49 4331 206-3621
+49 4331 206-270
silke.beeck[at]rendsburg.de
Etage: EG   |   Zimmer: 26


Fachdienst Ordnung und Verkehr - Sondernutzung
Am Gymnasium 4 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0 Fax: +49 4331 206-270 E-Mail: info[at]rendsburg.de Web: www.rendsburg.de

Postanschrift: Postfach 107 24757 Rendsburg


Montag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
14:00 – 16:00 Uhr – mit Termin
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
14:00 – 18:00 Uhr – mit Termin
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin

Frau Ilka Butenschön

Mitarbeiter Stadt Rendsburg

Fachdienst Ordnung und Verkehr Stadt Rendsburg
Fachdienst

Kontakt herunterladen
+49 4331 206-3623
+49 4331 206 - 270
ordnungsbehoerde[at]rendsburg.de
Etage: EG   |   Zimmer: 27


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

Tourismus & Marketing

Rendsburg Tourismus und Marketing
Schleifmühlenstraße 16
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Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
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