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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Kulturförderung: Antrag

Kulturförderung: Antrag

Förderung von Vorhaben, die in den Bereichen Film, Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind.


Direkt online beantragen:

Kulturförderung

Im Rahmen der Kulturförderung werden Vorhaben gefördert, die in den Bereichen Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind. Damit soll das Ziel erreicht werden, möglichst vielen Menschen Zugang zur Kultur zu ermöglichen. Die Vielfalt und Qualität der kulturellen Angebote sowie Traditionen sollen erhalten und weiter entwickelt werden.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt schwerpunktmäßig Projekte, die eine Bündelung und Vernetzung von Ressourcen erkennen lassen. Auch Gemeinden können die Trägerschaft verschiedener kultureller Institutionen übernehmen oder mit finanziellen Fördermaßnahmen kulturelle Vorhaben unterstützen.

 

Regionale Hinweise

Förderung freier Kulturprojekte in Neumünster: Akteure der freien Kulturszene haben die Möglichkeit, sich bei der Stadt Neumünster um eine Projektförderung zu bewerben. Informationen zu den Förderzielen, Antragstellung und Entscheidung sowie Anträge als auch Antworten auf die Fragen "Wer oder was ist von der Förderung ausgeschlossen?" und "Wer wird bevorzugt gefördert?" finden Sie unter "Kultur & Freizeit > Kulturförderung".

 

  • An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK), wenn es um die Kulturförderung des Landes Schleswig-Holstein geht,
  • an die jeweils zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um kommunale Kulturförderung geht.

 

Die Details zu Förderanträgen und notwendigen Angaben sind abhängig von den einzelnen Fördermaßnahmen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Stelle.

 

Anträge können jederzeit formlos gestellt werden. Anzugeben ist in der Regel ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Kulturförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Kulturförderung der Landesregierung

Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein

 


Ansprechpartner

Lorentzendamm 35 24103 Kiel
Tel: +49 431 988-0 Fax: +49 431 988-3870 E-Mail: Poststelle[at]jumi.landsh.de Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/ii_node.html

Postanschrift: Postfach 7145 24171 Kiel


Kleinflecken 26 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-3118 Fax: +49 4321 942-3422 E-Mail: kulturbuero[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/kultur-freizeit/stadtgeschichte/stadtarchiv


Montag bis Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Dienstag auch von 14:00 bis 17:00
Donnerstag auch von 14:00 bis 18:30 Uhr

Kulturbüroleitung

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Kulturbüro und Stadtarchiv

Kulturelle Kinder- und Jugendbildung

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Kulturbüro und Stadtarchiv

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-3315

Kunstflecken, KINOBühne

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Kulturbüro und Stadtarchiv

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+49 4321 942-3317

Theater, Konzerte, Kabarett, Bildende Kunst

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Kulturbüro und Stadtarchiv

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+49 4321 942-3117

Theaterabos, Einzel- und Tauschkarten

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Kulturbüro und Stadtarchiv

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-3316

Verwaltung, Vermietung Theater

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Kulturbüro und Stadtarchiv

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-3116


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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