Kindergartenermäßigung
Ermäßigung der Teilnahmegebühren oder -beiträge für den Kindertagesstättenbesuch (gemäß der Sozialstaffel der Kreise) sowie die Bearbeitung von Stundungsanträgen für Kindergartengebühren.
Zuständigkeit
Wohnsitz in Rendsburg
Fristen
Die Ermäßigung erfolgt frühestens zum 1. des Monats, in dem der Antrag eingeht. Für jedes Kita-Jahr (1. August bis 31. Juli) ist ein erneuter Antrag zu stellen.
Änderungen der persönlichen Verhältnisse (z. B. Einkommen etc.) sind formlos zeitnah anzuzeigen.
Kosten
siehe Beitragssatzung der Stadt Rendsburg
erforderliche Unterlagen
aktuelle Verdienstunterlagen, weitere Unterlagen siehe Antragsformular
Rechtsgrundlage
- § 25 Kindertagesstättengesetz (KiTaG)
- Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Geschwisterermäßigung und sozialen Ermäßigung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen
- Gebührensatzung der Stadt Rendsburg für die städtischen Kindertagesstätten
- Satzung für die städtischen Kindertagesstätten
Ansprechpartner
Fachdienst Familie
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0
Fax: +49 4331 206-270
E-Mail: info[at]rendsburg.de
Web: www.rendsburg.de
Postanschrift: Postfach 107 24757 Rendsburg
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
14:00 – 16:00 Uhr – mit Termin
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
14:00 – 18:00 Uhr – mit Termin
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
Quelle der Inhalte: Amt Eiderkanal
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
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Rendsburg Tourismus und Marketing
Schleifmühlenstraße 16
24768 Rendsburg
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