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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Katastrophenschutz

Katastrophenschutz

Zuständig für den Katstrophenschutz sind u. a. die örtliche Feuerwehr, Polizei und Hilfsorganisationen.

Katastrophenschutz ist eine ständige Aufgabe der inneren Sicherheit. Katastrophenschutz bedeutet, die für die Abwehr oder Begrenzung von Katastrophen notwendigen Maßnahmen vorzubereiten sowie Katastrophen und schwere Gefahrenlagen unter Anwendung von Notfallplänen wirksam zu bekämpfen.

Im Ernstfall geht es darum, auf eindeutiger rechtlicher Grundlage mit Hilfe einer klar gegliederten, funktionstüchtigen organisatorischen Konzeption unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen der Katastrophenabwehr einzuleiten. Schleswig-Holstein hat hierzu das Landeskatastrophenschutzgesetz geschaffen. Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) ist als oberste Katastrophenschutzbehörde insbesondere für Katastrophenschutzaufgaben sachlich zuständig, die räumlich über das Gebiet eines Kreises/einer kreisfreien Stadt hinausgehen.
Für ein effektives Krisenmanagement auf Landesebene (unter anderem Abwehr- und Notfallpläne, Übungen, Stabsarbeit) ist ebenfalls das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) verantwortlich.
Die Kreise/kreisfreien Städte sowie die Insel Helgoland, wegen ihrer besonderen Lage, sind als untere Katastrophenschutzbehörden für Katastrophenschutzaufgaben in ihrem Bezirk verantwortlich.

Katastrophen werden vor Ort von den öffentlichen und privaten Katastrophenschutz- und Hilfeleistungsorganisationen bekämpft. Hierzu gehören die Gemeinden mit ihren Feuerwehren, der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser-Hilfsdienst, die Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft und das Technische Hilfswerk. Die über 10.000 ehrenamtlichen Helfer/innen in den Einheiten des Katastrophenschutzes sowie die über 50.000 Feuerwehrmitglieder sind die tragende Säule des Katastrophenschutzes in Schleswig-Holstein.

 

  • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Feuerwehren),
  • an die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Insel Helgoland (als untere Katastrophenschutzbehörden) oder
  • an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) des Landes Schleswig-Holstein.

 

Gesetz über den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG)

LKatSG

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sportdes Landes Schleswig-Holstein.

Katastrophenschutz

 


Ansprechpartner

Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36 24783 Osterrönfeld
Tel: 04331 8471-0 Fax: 04331 8471-71 E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.de Web: www.amt-eiderkanal.de


Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
oder Termine nach Absprache
Mittwoch ist die Verwaltung geschlossen


Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25 24790 Schacht-Audorf
Tel: 04331 9474-0 Fax: 04331 9474-77 E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.de Web: www.amt-eiderkanal.de


Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
oder Termine nach Absprache
Mittwoch ist die Verwaltung geschlossen

Frau Sabrina Tuschen

Mitarbeiter Amt Eiderkanal

Teamleitung
Fachteam Ordnung

Kontakt herunterladen
04331 9474-21
04331 9474-77
s.tuschen[at]amt-eiderkanal.de
Etage: OG   |   Zimmer: 202


Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0 Fax: +49 4331 202-295 E-Mail: info[at]kreis-rd.de Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift: Postfach 905 24758 Rendsburg


Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
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Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
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Aufzug vorhanden: ja


Düsternbrooker Weg 92 24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0 Fax: +49 431 988-2833 E-Mail: poststelle[at]im.landsh.de Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html

Postanschrift: Postfach 7125 24171 Kiel


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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