Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Gaststättenbetrieb: Außengastronomie - Sondernutzungserlaubnis übernehmen

Gaststättenbetrieb: Außengastronomie - Sondernutzungserlaubnis übernehmen

Die Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie, die an einen Gaststättenbetrieb angeschlossen ist, kann auf Antrag übernommen werden.



Eine Benutzung des öffentlichen Straßenraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht beziehungsweise diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie bedarf der Erlaubnis des Straßenbaulastträgers.

Wenn Sie einen bestehenden Gaststättenbetrieb übernehmen, dem eine Außengastronomie auf einer öffentlichen Fläche angegliedert ist, geht die bestehende Sondernutzungserlaubnis nicht automatisch auf Sie als neuen Betreiber über. Sie müssen die Übernahme der Sondernutzungserlaubnis beantragen, wenn Sie eine kostenintensive Neubeantragung vermeiden möchten.

 

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Leistung "Sondernutzungserlaubnis übernehmen: Gaststättenbetrieb Außengastronomie" über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

 

Die Sondernutzungserlaubnis ist rechtzeitig vor Beginn der Außengastronomie zu beantragen.

Sie wird befristet oder auf Widerruf erteilt und kann zugleich Bedingungen und Auflagen enthalten.

 

Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Darüber hinaus kann für die Sondernutzung selbst eine Sondernutzungsgebühr erhoben werden, sofern eine entsprechende satzungsrechtliche Grundlage besteht. Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

  • Maßstabsgerechter Lageplan,
  • Angaben über Standort, Art und Dauer der Sondernutzung sowie die Größe der benötigten Straßenflächen.

 

  • § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • § 21 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

§ 8 FStrG

§ 21 StrWG

 

Anträge sind formlos zu stellen.

elektronischer Antrag Außengastronomie - Sondernutzungserlaubnis übernehmen (für die Beantragung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein)

Was sollte ich noch wissen?

Falls Ihrem Geschäftsvorgänger für Bauten im Zusammenhang mit der Außengastronomie (zum Beispiel Podeste oder Überdachungen) eine (befristete) baurechtliche Genehmigung erteilt wurde, müssen Sie diese aktualisieren lassen.

Sollten im Rahmen von Kontrolltätigkeiten ungenehmigte Sondernutzungen beziehungsweise Verstöße gegen Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis festgestellt werden, so werden entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (zum Beispiel Verwarn-, Buß- und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

 


Ansprechpartner

Deliusstraße 10 24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0 Fax: +49 431 530550-99 E-Mail: info[at]ea-sh.de Web: www.ea-sh.de


Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


Kopperpahler Allee 5 24119 Kronshagen
Tel: 0431 5866-159 Fax: 0431 5866-200 E-Mail: buergerbuero[at]kronshagen.de Web: www.kronshagen.de


Mo. 08:00 - 13:00 Uhr
Di. 07:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 07:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

Tourismus & Marketing

Rendsburg Tourismus und Marketing
Schleifmühlenstraße 16
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-10

Rendsburg Information

Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-66