Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
Freiwillige, die aktiv in der Natur- und Umweltschutzarbeit sein möchten, können ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) ableisten.
Beschreibung
Sie müssen die Vollschulzeitpflicht erfüllt, aber das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Angeboten wird diese Umwelt- und Naturschutzarbeit von Umweltverbänden und -zentren sowie in Behörden und sonstigen Einrichtungen.
Die FÖJ-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer erhalten ein monatliches Taschengeld und werden in den Sozialversicherungen (Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) angemeldet. Die Kosten werden übernommen. Darüber hinaus gewähren die Einsatzstellen freie Unterkunft und/oder freie Verpflegung beziehungsweise einen finanziellen Ausgleich. Die Höhe des Taschengeldes ist unterschiedlich und abhängig vom jeweiligen Träger.
Die Träger des FÖJ müssen als solche zugelassen sein. Antragsteller kann jede juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts sein, die nachweist, dass sie die Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung des FÖJ bietet. Diese richtet sich nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz und der FÖJ-Konzeption Schleswig-Holsteins.
Zuständigkeit
- An den Träger des FÖJ, sofern Sie sich für ein FÖJ interessieren,
- an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND), sofern Sie eine Zulassung als Träger des FÖJ beantragen wollen
- an die Kreise und kreisfreien Städte.
Fristen
Keine
Kosten
Keine
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz - JFDG),
- Landesverordnung über die zuständige Behörde nach dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG-Zuständigkeitsverordnung).
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum FÖJ in Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Freiwilliges Ökologisches Jahr
Ansprechpartner
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Tel: +49 431 988-0Fax: +49 431 988-7239E-Mail: schriftgutstelle[at]melund.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/v_node.html
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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