Meldepflicht
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden. Eine Abmeldung ist nur bei einem Umzug ins Ausland erforderlich.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde an- beziehungsweise abmelden.
Wenn Sie im Inland umziehen, brauchen Sie sich nicht abzumelden.
Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur noch dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine von mehreren Wohnungen (z.B. Nebenwohnung) aufgeben.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt).
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder
- gegebenenfalls Geburtsurkunde oder
- gegebenenfalls andere Urkunde zur Identität.
- Wohnungsgeberbestätigung
Weitere Informationen
Wenn Sie Ihrer Meldepflicht nachkommen, ersparen Sie sich unnötige Probleme und Ärger. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Darüber hinaus kann Ihnen eine Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro nach § 54 Abs. 3 BMG drohen.
Ansprechpartner
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0Fax: +49 4331 206-270E-Mail: info[at]rendsburg.deWeb: www.rendsburg.de
Postanschrift: Postfach 10724757Rendsburg
Öffnungszeiten:
Montag (Termin erforderlich):
08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag (Termin erforderlich):
08:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag (Termin erforderlich):
08:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Freitag (Termin erforderlich):
08:00 – 12:00 Uhr
Frau Beate Bellmann
Mitarbeiter Stadt Rendsburg
Fachdienst - Bürgerbüro und Standesamt
Fachbereich - Bürgerdienste
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+49 4331 206-192
+49 4331 206-271
buergerbuero[at]rendsburg.de
Etage:
EG
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Zimmer:
8
Frau Sandra Looft
Mitarbeiter Stadt Rendsburg
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+49 4331 206-196
+49 4331 206-271
buergerbuero[at]rendsburg.de
Etage:
EG
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Zimmer:
5
Frau Birte Milkus
Mitarbeiter Stadt Rendsburg
Fachdienst - Bürgerbüro und Standesamt
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+49 4331 206-105
+49 4331 206-271
buergerbuero[at]rendsburg.de
Etage:
EG
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Zimmer:
5
Frau Doris Reiher
Mitarbeiter Stadt Rendsburg
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+49 4331 206-181
+49 4331 206-271
buergerbuero[at]rendsburg.de
Etage:
EG
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Zimmer:
11
Frau Mareike Reschka
Mitarbeiter Stadt Rendsburg
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+49 4331 206-106
+49 4331 206-271
buergerbuero[at]rendsburg.de
Etage:
EG
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Zimmer:
6
Frau Carina Struck-Winkler
Mitarbeiter Stadt Rendsburg
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+ 494331 206-107
+ 494331 206-271
carina.struck-winkler[at]rendsburg.de
Etage:
EG
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Zimmer:
7
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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Ansprechpartner für Stadtmarketing
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Schleifmühlenstraße 16
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