Angelscheinausgabe 2019 für die Obereider
Die Ausgabe der Angelscheine für die Obereider findet ab Donnerstag, den 21.02.2019, ab 08.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Büdelsdorf - Bürgerbüro - Zimmer 1, Am Markt 1, 24782 Büdelsdorf, statt.
Darüber hinaus ist der Erwerb der Obereiderscheine während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie
Montags von 16:00 bis 17:00 Uhr und donnerstags von 15:00 bis 17:30 Uhr
im Rathaus der Stadt Büdelsdorf - Bürgerbüro - Zimmer 1, möglich.
Die Gebühren für die Erlaubnisscheine betragen in der Saison 2019:
für Heringsscheine 10,00 €
für Uferscheine 30,00 €
für Bootsscheine 55,00 €
für Tageskarten 5,00 €
für Wochenkarten 10,00 €.
Ufer- und Bootsscheine werden unbegrenzt ausgegeben. Fürs Heringsangeln stehen 150 Erlaubnisse zur Verfügung.
Für das Gebiet Obereider gilt eine Hafenordnung. Gemäß der Hafenordnung darf außer auf besonders bekannt gemachten Reeden oder Ankerplätzen im Hafen nur mit der Erlaubnis der Hafenbehörde geankert werden. Das Ankerverbot soll u.a. sicherstellen, dass die Boote die Schifffahrt nicht behindern und nicht wild ankern.
Das Ankern außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze ist nicht erlaubt.
Voraussetzung für den Erwerb eines Angelscheines ist das Vorliegen eines gültigen Fischereischeines. Dies bedeutet, dass die Fischereiabgabe Schleswig-Holstein für das Jahr 2019 bereits entrichtet sein muss. Diese kann auch vor Ort entrichtet werden. Der gültige Fischereischein ist bei der Ausgabe der Angelscheine vorzulegen.
Es besteht für jede Person die Möglichkeit, zusätzlich für einen Freund oder Bekannten einen Angelschein zu erwerben, wenn der entsprechende Fischereischein vorgelegt wird.
Für eine fachgemäße Bewirtschaftung der Obereider ist es unbedingt notwendig, dass die Fangmeldungen ausgefüllt zurückgegeben werden. Auch in diesem Jahr wird die Rückgabe der vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllten Fangmeldungen mit einer Ermäßigung von 10,00 € auf Ufer- und Bootsscheine belohnt. Sofern nicht geangelt bzw. nichts gefangen wurde, ist dies entsprechend auf der Fangmeldung zu vermerken.
Auskunft erteilt:
Frau Reinken