Aufgrund der Vorschriften der aktuellen Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus sind einige Anbieter mit einem überwiegenden Sortiment an Non-Food-Produkten, wie zum Beispiel Blumenhändler, ab sofort nicht mehr auf den Wochenmärkten anzutreffen. Diese Regelung gilt für die Dauer der verschärften Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
Auskunft erteilt:
Fachdienst Gesellschaftliche Angelegenheiten
Michael Radant