Sanierungsgebiet Neuwerk
Bereits im Jahre 1970 erreichte die Stadt Rendsburg nach gründlicher Abstimmung mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde, dem Landesamt für Denkmalpfege und den zuständigen Stellen der Landesregierung Schleswig-Holstein die Anerkennung und Förderung von Bodenordnung und Ersatzwohnungsbau im geplanten ersten Sanierungsgebiet "Gerhardstraße", und zwar zunächst als sogenannte Studie und Modellvorhaben des Bundes mit entsprechender finanzieller Förderung der Neuordnung des Quartiers zur Schaffung innenstadtnaher Ersatzwohnungen für Umsetzungsmieter aus dem Sanierungsgebiet Neuwerk. Mit der direkt anschließenden Aufnahme der Stadt Rendsburg bereits in das erste Städtebauförderungsprogramm des Landes Schleswig-Holstein schon ab Programmjahr 1971 hat die Stadt dann ihre Planungen und Maßnahmenvorbereitungen auch für das Hauptanliegen der Stadtsanierung, die erhaltende Erneuerung des historischen Stadtteils "Neuwerk" intensiviert.
Die Förderung der »Städtebaulichen Gesamtmaßnahme« Rendsburg "Neuwerk", einschließlich der damit verbundenen Ergänzungsgebiete, dauerte - dem großen Umfang der hier anstehenden Maßnahmen entsprechend - bis zu einer abschließenden Mittelbewilligung im Programmjahr 2001.
Dadurch wurden zahlreiche wichtige Einzelmaßnahmen bis zur anstehenden Schlussabrechnung ermöglicht.
Der Abschlussbericht stellt die Gesamtmaßnahme und die Erfolge der erhaltenden Stadterneuerung für Neuwerk, die nur mit Unterstützung von Städtebauförderungsmitteln ermöglicht wurde, dar.
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