Bebauungspläne
Ein (qualifizierter) Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden unter anderem getroffen:
- zur Art der baulichen Nutzung (zum Beispiel Wohn-, Misch-,Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel: Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie
- zu den Verkehrsflächen.
Der (einfache) Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 (Unbeplanter Innenbereich, Einfügungsgebot) und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.Ein Bebauungsplan wird aufgestellt, sobald es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.

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Grünordnungsplan
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- Begründung
- Textliche Festsetzungen
- Planzeichnung
- Begründung 1. Änderung
- Satzung über die 1. Änderung
- Begründung 2. Änderung
- Begründung Anlage 3 2. Änderung
- Begründung Anlage 4 2. Änderung
- Berichtigung des F-Planes 2. Änderung
- Planzeichnung 2. Änderung
- UVP-Vorprüfung 2. Änderung
- Textliche Festsetzung 2. Änderung
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B-Plan Nr. 72.1
Städtebaulicher Rahmenplan Obereider
Luftbilder Draufsicht



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