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Richtlinie für die Verleihung des Ehrenamtspreises der Stadt Rendsburg

Richtlinie für die Verleihung des Ehrenamtspreises der Stadt Rendsburg

Allgemeines Ortsrecht


Satzungen & Verordnungen

Richtlinie für die Verleihung des Ehrenamtspreises der Stadt Rendsburg

erlassen am: 18.09.2025 | i.d.F.v.: 05.11.2025 | gültig ab: 01.01.2026

1. Ziel und Zweck der Ehrung

Mit dem Ehrenamtspreis der Stadt Rendsburg werden Berechtigte ausgezeichnet, die sich durch langjähriges, herausragendes und uneigennütziges Engagement in besonderem Maße für das Gemeinwohl eingesetzt haben.

Die Ehrung würdigt außergewöhnliche Verdienste und soll als Anerkennung für den freiwilligen Dienst an der Allgemeinheit verstanden werden. Damit ehrt die Stadt Rendsburg Berechtigte, die durch ihr bürgerschaftliches Engagement einen bedeutenden Beitrag zum Leben in der Stadt Rendsburg leisten.


2. Voraussetzungen für eine Ehrung

Geehrt werden können insbesondere Einzelpersonen mit Hauptwohnsitz in Rendsburg oder mit besonderem Bezug zur Stadt Rendsburg, die sich ehrenamtlich engagieren. Auch Personengruppen wie örtliche Verbände, Institutionen, Gruppen und Initiativen mit Sitz oder Wirkungskreis in Rendsburg können gewürdigt werden, wenn sie eine ehrenamtliche Aufgabe gemeinschaftlich erbracht haben.

Ehrenamtliches Engagement umfasst sämtliche Aktivitäten und Aufgaben, die üblicherweise unentgeltlich zugunsten des Gemeinwohls ausgeführt werden.

Dem Gemeinwohl dient ehrenamtliches Engagement, wenn es das allgemeine Wohl, den Nutzen für die Allgemeinheit oder die Interessen der gesamten Gemeinschaft positiv beeinflusst.

Das Engagement sollte im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder eines freiwilligen Dienstes über einen längeren Zeitraum (in der Regel mindestens zehn Jahre) erbracht worden sein.

Der Einsatz sollte im sozialen, kulturellen, sportlichen oder ökologischen Bereich erfolgen.

Die Verleihung ist ausgeschlossen, wenn das Engagement ausschließlich im Rahmen bezahlter Tätigkeiten stattfand oder ein hauptberufliches Engagement zugrunde liegt.


3. Verfahren

Schriftliche Vorschläge können von jeder Person in einem verschlossenen Umschlag bei der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister eingereicht werden. Der Vorschlag sollte ausreichend begründet sein.

Der öffentliche Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen aus der Bürgerschaft erfolgt einmal jährlich zwischen Juli und September durch eine Medieninformation auf der Homepage der Stadt Rendsburg.

Über die Verleihung des Ehrenamtspreises der Stadt Rendsburg entscheidet der Senat. Eine wiederholte Ehrung derselben Person oder Personengruppe sollte grundsätzlich vermieden werden. Der Ehrenamtspreis wird höchstens einmal jährlich an bis zu zwei Berechtigte verliehen.


4. Art des Preises

Der Ehrenamtspreis wird in Form eines Pokals verliehen.

Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgefertigt.

Die Ehrung findet jährlich im Rahmen des Neujahrsempfangs der Stadt Rendsburg statt.


5. Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt mit Beschluss des Senates vom 18. September 2025 am 01. Januar 2026 in Kraft. Gleichzeitig treten frühere Regelungen zur Verleihung des Bürgerpreises und der Ehrennadel außer Kraft.

Rendsburg, den 05. November 2025

Stadt Rendsburg – Die Bürgermeisterin –

gez. Janet Sönnichsen

Janet Sönnichsen

Bürgermeisterin


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https://www.rendsburg.de/politik-verwaltung/politik/ortsrecht/pdf/richtlinie-fuer-die-verleihung-des-ehrenamtspreises-der-stadt-rendsburg-297634765/tt_content%7C3113/locallaw.pdf?cHash=f9bfbf7280193106760b6fb4fd803712

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