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Klimafonds für die Rendsburger Altstadt

Das neue Förderprogramm für das Sanierungsgebiet Altstadt

Klimafonds für die Rendsburger Altstadt

Ab dem 1. August 2026 können Bürgerinnen und Bürger in Rendsburg Fördermittel aus dem neu eingerichteten Klimafonds beantragen. Der Klimafonds wurde im Rahmen der Städtebauförderung eingerichtet und unterstützt Maßnahmen innerhalb des Sanierungsgebiets „Rendsburger Altstadt“. Gefördert werden Projekte, die dem Klimaschutz, der Klimaanpassung und der Stärkung der biologischen Artenvielfalt dienen. 

Dadurch wird ein Beitrag zur Erreichung der Klimaziele geleistet und lokales Engagement in Rendsburg aktiv unterstützt.

Dieses Jahr können Sie Ihren Antrag bis zum 30.09.2026 stellen. Im Folgenden finden Sie alle nötigen Dokumente und Informationen.

Der Klimafonds ist ein neues Förderprogramm, das kleinere Klimaanpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen unterstützt. Es kann innerhalb des „Sanierungsgebiets Altstadt“ von Einzelpersonen, Organisationen und vergleichbaren Akteuren beantragt werden. Bezuschusst werden bis zu 50 % (max. 3.000 EUR) der förderfähigen Kosten, um Projekte eigenverantwortlich durchzuführen. Für 2026 stehen insgesamt 10.000 EUR zur Verfügung.

Um sicherzugehen, ob Ihre Immobilie im Fördergebiet liegt, können Sie hier eine Liste mit den betreffenden Straßen und Hausnummern öffnen.

Bei dem Klimafonds handelt es sich um ein neues Angebot im Rahmen des Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“. Dieses wird zu je einem Drittel von Kommune, Land und Bund finanziert.

  • Fassaden- und Dachbegrünungen
  • nachhaltige Mobilität im öffentlichen Raum
  • Entsiegelung und naturnahe Umgestaltung von Gärten und Innenhöfen
  • kleine energetische Sanierungsmaßnahmen
  • weitere Maßnahmen, die den Förderrichtlinien entsprechen

Für Rückfragen ist das Klima-Team verfügbar.

Das Formular kann hier unkompliziert digital ausgefüllt und direkt eingereicht werden. Alternativ kann der Antrag hier heruntergeladen und im Anschluss postalisch oder per E-Mail verschickt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Fördermittel nur für Maßnahmen genutzt werden können, die nicht bereits anderweitig gefördert werden. Darüber hinaus muss die Maßnahme der Allgemeinheit dienen, sodass kein unmittelbarer finanzieller Vorteil für die Antragsstellenden daraus entsteht.
Diese und weitere Vorgaben können den Fördergrundsätzen entnommen werden.

Einmal im Jahr nach Ablauf der Antragsfrist tagt ein hierfür einberufener Beirat und bewertet alle eingetroffenen Förderanträge.
Die Entscheidung über die Bewilligung erfolgt auf Grundlage von standardisierten Bewertungskriterien. Förderfähig sind ausschließlich Maßnahmen, die in der Gesamtbewertung mindestens 30 von 100 Punkten erreichen.

Maßgeblich für die Bewertung sind die Klima- und Umweltwirkung der Maßnahmen sowie ihr Beitrag zum Allgemeinwohl und zur nachhaltigen Quartiersentwicklung. Maßnahmen mit einem privaten Nutzen können gefördert werden, sofern sie zugleich einen nachvollziehbaren und über den individuellen Vorteil hinausgehenden Mehrwert für das Fördergebiet schaffen.
Die Förderung von Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien ist vom Klimafonds ausgeschlossen, da hier der individuelle Nutzen im Vordergrund steht.

Dieses Jahr können Sie Ihren Förderantrag bis zum 30.09.2026 einreichen. 

Ab 2027 wird eine Antragsstellung bis zum 31.03. eines jeden Jahres möglich sein. 

Das Projekt muss bis zum 30.11. des jeweiligen Jahres abgeschlossen und die notwendigen Nachweise bei der Stadt Rendsburg eingegangen sein.
 

Kontakt

E-Mail-Verteiler des Klima-Teams

Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Mail: info@rendsburg.de

Tourismus & Marketing

Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-10
Mail: info@rd-tm.de

Rendsburg Information

Altstädter Markt 17
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-66
Mail: tourismus@rd-tm.de

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