Schwerbehinderte Menschen: Unentgeltliche ÖPNV-Nutzung
Schwerbehinderte Menschen können, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, eine Wertmarke beantragen, die zur unentgeltlichen Nutzung des ÖPNV berechtigt.
verwandte Vorgänge
- Behinderung / Nachteilsausgleich: Feststellung
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen oder für Minderjährige mit körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Frühförderung für Hörgeschädigte in Anspruch nehmen
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Informationen zu Selbsthilfegruppen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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