Zulassung für Pflegeeinrichtungen beantragen
Um gesetzlich Versicherte zu versorgen, muss ein Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse geschlossen werden.
Beschreibung
Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) nach dem Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherungsgesetz) sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige:
- unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden,
- ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können.
Wenn Sie eine eine stationäre Pflegeeinrichtung betreiben wollen, müssen Sie dies auch bei der Wohnpflegeaufsicht anzeigen.
Zuständigkeit
- An die Pflegekasse, wenn ein Versorgungsvertrag geschlossen werden soll.
- An die Kreise oder kreisfreien Städte, wenn die Heimaufsicht betroffen ist.
Fristen
- Sie müssen dauerhaft in der Lage sein, eine ausreichende und gleichmäßige pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten,
- Ihre Pflege und Versorgung müssen der nach dem Pflegeversicherungsgesetz und den rahmenvertraglichen Vereinbarungen gebotenen Qualität entsprechen,
- Ihre Pflegeeinrichtung muss
- wirtschaftlich arbeiten,
- unter der fachlichen Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen,
- geeignete Pflegekräfte beschäftigen und
- in geeigneten Räumlichkeiten untergebracht sein.
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen zur Anzeige des Betriebs einer stationären Pflegeeinrichtung bei der Wohnpflegeaufsicht sind in den §§ 12 - 15 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) geregelt.
Weitere Informationen
Die Voraussetzungen für einen Versorgungsvertrag können Sie bei der zuständigen Pflegekasse erfragen.
verwandte Vorgänge
- Fahrerlaubnis: Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle - Anerkennung
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Ernte - Anmeldung
- Ingenieurin und Ingenieur mit ausländischer Berufsqualifikation, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur beantragen
- Leichenpass: Ausstellung
- Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel beantragen
Ansprechpartner
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift: Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Berliner Straße 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-243
Fax: +49 4331 4349699
E-Mail: sozialpsychiatrischer-dienst[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
Postanschrift: Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Frau Dörte Gaumert
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Sozialpsychiatrischer Dienst, Betreuungsbehörde und Wohnpflegeaufsicht
Fachdienst
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+49 4331 202-7296
wpa[at]kreis-rd.de
Zimmer:
121
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