Kostenerstattung nach dem Sozialgesetzbuch Zehn (SGB X)
Sozialleistungen wurden bis 2005 nach dem Bundessozialhilfegesetz ( BSHG ) und werden ab 2005 nach dem Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII ) erbracht. Zu Unrecht gewährte Leistungen sind ebenso wie darlehnsweise gewährte Leistungen zu erstatten. Ab dem 01.01.2010 hat die Stadt Rendsburg die Aufgabe der Rückführung der Leistungen nach dem BSHG für den Kreis Rendsburg-Eckernförde übernommen, so dass für alle kreisangehörigen Verwaltungen die Außenstände von der Stadt Rendsburg eingezogen und an den Kreis Rendsburg-Eckernförde weitergeleitet werden. Um den Kunden die Rückzahlung zu erleichtern besteht die Möglichkeit Ratenzahlung zu beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie einen Bescheid über die Rückzahlung von Sozialhilfeleistungen erhalten haben, sind Sie bei Rechtskraft des Bescheides verpflichtet die Rückzahlung vorzunehmen.
Zuständigkeit
Für Leistungen, die nach den Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG ) erbracht wurden und die zurückzuzahlen sind, sind die Kreises als örtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig,
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat diese Aufgabe für das gesamte Kreisgebiet auf die Stadt Rendsburg übertragen.
Für Leistungen, die nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuch Zwölf ( SGB XII ) erbracht worden sind und die zu erstatten sind, ist die Stadt Rendsburg im Namen und Auftrag des Kreises Rendsburg-Eckernförde zuständig.
Kosten
Sollte eine Vollstreckung von Forderungen erforderlich sein, sind die Kosten der Vollstreckung zu entrichten.
Rechtsgrundlage
SGB X Zweiter und Dritter Titel
in Verbindung mit §§ 22, 29, 34, 37, 38, 42 SGB XII
in Verbindung mit §§ 15 a, 15b, 30, 92a, 12 BSHG i. V. m. Regelsatzverordnung
Ansprechpartner
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0Fax: +49 4331 206-270E-Mail: info[at]rendsburg.deWeb: www.rendsburg.de
Postanschrift: Postfach 10724757Rendsburg
Öffnungszeiten:
Mo, Di + Do: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
Mo: 14:00 – 16:00 Uhr – ohne Termin
Di: 14:00 – 16:00 Uhr – Termin erforderlich
Mi + Fr: geschlossen
Do: 14:00 – 18:00 Uhr – Termin erforderlich
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Energie-Krise das Rathaus am Freitag nur teilweise vor Ort besetzt ist.
Frau Andrea Land
Mitarbeiter Stadt Rendsburg
Fachdienst - Bürgerbüro und Standesamt
Fachbereich - Bürgerdienste
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+49 4331 206-1223
+49 4331 206-271
andrea.land[at]rendsburg.de
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EG
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Zimmer:
11
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