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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Kostenerstattung nach dem Sozialgesetzbuch Zehn (SGB X)

Kostenerstattung nach dem Sozialgesetzbuch Zehn (SGB X)

Sozialleistungen wurden bis 2005 nach dem Bundessozialhilfegesetz ( BSHG ) und werden ab 2005 nach dem Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII ) erbracht. Zu Unrecht gewährte Leistungen sind ebenso wie darlehnsweise gewährte Leistungen zu erstatten. Ab dem 01.01.2010 hat die Stadt Rendsburg die Aufgabe der Rückführung der Leistungen nach dem BSHG für den Kreis Rendsburg-Eckernförde übernommen, so dass für alle kreisangehörigen Verwaltungen die Außenstände von der Stadt Rendsburg eingezogen und an den Kreis Rendsburg-Eckernförde weitergeleitet werden. Um den Kunden die Rückzahlung zu erleichtern besteht die Möglichkeit Ratenzahlung zu beantragen.

Wenn Sie einen Bescheid über die Rückzahlung von Sozialhilfeleistungen erhalten haben, sind Sie bei Rechtskraft des Bescheides verpflichtet die Rückzahlung vorzunehmen.

 

Für Leistungen, die nach den Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG ) erbracht wurden und die zurückzuzahlen sind, sind die Kreises als örtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig,


Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat diese Aufgabe für das gesamte Kreisgebiet auf die Stadt Rendsburg übertragen.


Für Leistungen, die nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuch Zwölf ( SGB XII ) erbracht worden sind und die zu erstatten sind, ist die Stadt Rendsburg im Namen und Auftrag des Kreises Rendsburg-Eckernförde zuständig.

 

Sollte eine Vollstreckung von Forderungen erforderlich sein, sind die Kosten der Vollstreckung zu entrichten.

 

SGB X Zweiter und Dritter Titel


in Verbindung mit §§ 22, 29, 34, 37, 38, 42 SGB XII


in Verbindung mit §§ 15 a, 15b, 30, 92a, 12 BSHG  i. V. m. Regelsatzverordnung

 


Ansprechpartner

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0Fax: +49 4331 206-270E-Mail: info[at]rendsburg.deWeb: www.rendsburg.de

Postanschrift: Postfach 10724757Rendsburg


Mo, Di + Do: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin

Mo: 14:00 – 16:00 Uhr – ohne Termin

Di: 14:00 – 16:00 Uhr – Termin erforderlich

Mi + Fr: geschlossen

Do: 14:00 – 18:00 Uhr – Termin erforderlich

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Energie-Krise das Rathaus am Freitag nur teilweise vor Ort besetzt ist.

Frau Andrea Land

Mitarbeiter Stadt Rendsburg

Fachdienst - Bürgerbüro und Standesamt
Fachbereich - Bürgerdienste

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+49 4331 206-1223
+49 4331 206-271
andrea.land[at]rendsburg.de
Etage: EG   |   Zimmer: 11


Quelle der Inhalte: Stadt Rendsburg


Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
04331 / 206 0

Tourismus & Marketing

Rendsburg Tourismus und Marketing
Schleifmühlenstraße 16
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04331 / 663 4510
www.rd-tm.de

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Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
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04331 / 66 345 66