Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
Wer Leitungen, z.B. Rohr- oder Kabelleitungen unter öffentlichen Straßen verlegen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie Leitungen, zum Beispiel Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für
- Strom,
- Gas,
- Fernwärme,
- Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen,
die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (als zuständiger Straßenbaulastträger).
Fristen
Die Sondernutzungserlaubnis ist vor dem Maßnahmebeginn zu beantragen.
Kosten
Die Nutzungsentgelte richten sich nach den einschlägigen Nutzungsentgeltverordnungen. Darüber hinaus sind alle Kosten, die dem jeweiligen Straßenbaulastträger durch die Sondernutzung entstehen, auf dessen Verlangen zu ersetzen. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Ein detaillierter Plan mit Angaben zu Art, Umfang und Dauer des Vorhabens.
Weitere Informationen
Anträge sind formlos zu stellen.
Was sollte ich noch wissen?
Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.
verwandte Vorgänge
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin oder Diätassistent beantragen
- Erteilung der Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung/ Bearbeitung/ Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition
- Handwerkskammer: Mitgliedsbestätigung
- Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk anmelden
- Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung
Ansprechpartner
Am Markt 15
24594 Hohenwestedt
Lasse Roßbach
Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Fachdienst - Hoch- und Tiefbauverwaltung
Kontakt herunterladen
+49 4871 36-3303
lasse.rossbach[at]amt-mittelholstein.de
Dirk Strobel
Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Fachdienst - Hoch- und Tiefbauverwaltung
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+49 4871 36-3307
dirk.strobel[at]amt-mittelholstein.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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