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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland beantragen

Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland beantragen

Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland können nachträglich in Deutschland in das Sterberegister eingetragen werden.

Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.
Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.

 

An das Standesamt

  • am letzten deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der verstorbenen Person oder
  • am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Kinder der im Ausland verstorbenen Person).

In allen anderen Fällen an das
Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 - 90 269-5000
Fax: + 49 30 - 90 269-5245

 

80,00 Euro nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 19.3.2.3.

 

Regionale Hinweise

60 Euro nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren!

 

  • Ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation / Apostille,
  • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument).

Dokumente der oder des Verstorbenen:

  • Nachweis des Familienstandes (zum Beispiel durch Eheurkunde, Scheidungsurteil),
  • Geburtsurkunde.
  • Sofern der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling war zusätzlich die Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus.

 

Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Antragsberechtigte sind:

  • die Kinder,
  • die Eltern,
  • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) der verstorbenen Person und
  • die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.

 

Regionale Hinweise

 

  • Antragsberechtigt ist jede andere Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung geltend machen kann.

 


Ansprechpartner

Großflecken 63 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-0 Fax: +49 4321 942-2083 E-Mail: standesamt[at]neumuenster.de Web: termin.neumuenster.de/

Sterbefälle N - R, Sch und Nachbeurkundungen

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Standesamt

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2478


Schönstedtstraße 5 13357 Berlin, Stadt
Tel: +49 30 90269-5000 Fax: +49 30 90269-5245 E-Mail: post.standesamt1[at]labo.berlin.de Web: www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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