Einziehung öffentlicher Verkehrsflächen in der Stadt Rendsburg
Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 25. Juni 2026 beschlossen, das im
beiliegenden Lageplan rot gekennzeichnete Flurstück 76/22, Flur 34, als Teilstück der 1980
als Ortsstraße nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 a des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Schleswig-Holstein (StrWG) gewidmeten Straße „Eiderstraße“ einzuziehen.
Die Einziehung soll nach § 8 Abs. 1 Satz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (GVOBl.
Schl.-H. S. 631) erfolgen.
Der Plan der einzuziehenden Fläche liegt bei der Stadt Rendsburg, Fachdienst III/1
Bauverwaltung und Klimaschutz, Zimmer 214, vom 31.07.2026 bis 30.08.2026 während der
Geschäftszeiten für alle Bürgerinnen und Bürger zur Einsicht aus.
Betroffene Bürgerinnen und Bürger, dessen Belange durch diese Einziehung berührt
werden, haben Gelegenheit, Einwendungen zu erheben. Diese sind bis zwei Wochen nach
Beendigung der Auslegung schriftlich oder zum Protokoll bei der auslegenden Dienststelle
Stadt Rendsburg, Fachdienst III/1 Bauverwaltung und Klimaschutz, Zimmer 214, zu erheben.
Rendsburg, den 27. Juli 2026
Stadt Rendsburg – Die Bürgermeisterin
gez. Janet Sönnichsen (L.S.)
Janet Sönnichsen
Bürgermeisterin