Widmungsverfügung
Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein
in der Neufassung vom 25. November 2003 (GVOBl. S.-H. S. 631) wird die im
Lageplan gekennzeichnete nördliche Straßenfläche der Elephantenstraße, Flur 30,
Flurstück 104, gemäß dem Bebauungsplan Nr. 97 für das Gebiet „ehemalige
Eiderkaserne-Ost“ vom 18.06.2020, als sonstige öffentliche Straße nach § 3 Abs. 1
Nr. 4 b des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)
unter Beschränkung der Nutzung auf den Fußgänger- und Fahrradverkehr gewidmet.
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach
Bekanntmachung Widerspruch bei der Stadt Rendsburg, Fachbereich Bau und
Umwelt, Fachdienst Bauverwaltung und Klimaschutz, Am Gymnasium 4, 24768
Rendsburg, erhoben werden.
Rendsburg, den 27. Juli 2026
Stadt Rendsburg – Die Bürgermeisterin
gez. Janet Sönnichsen (L.S.)
Janet Sönnichsen
Bürgermeisterin