Einziehung öffentlicher Verkehrsflächen
in der Stadt Rendsburg
Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (GVOBl.
Schl.H. S. 631) wird das Flurstück 40/64, Flur 7, als Teilstück der 1982 als Ortsstraße nach § 3 Abs. 1 Nr. 3a des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) gewidmeten Straße „Missundestraße“ eingezogen.
Der Verwaltungsakt und seine Begründung können bei der Stadt Rendsburg, Fachbereich III – Bau und Umwelt -, Fachdienst III/1 Bauverwaltung und Klimaschutz, Zimmer 212, zu den Servicezeiten eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung
schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle Stadt Rendsburg,
Fachbereich III – Bau und Umwelt -, Fachdienst III/1 Bauverwaltung und Klimaschutz, Zimmer 212, Widerspruch eingelegt werden.
Rendsburg, den 11. Juni 2026
Stadt Rendsburg – Die Bürgermeisterin
gez. Janet Sönnichsen (L.S.)
Janet Sönnichsen
Bürgermeisterin