Einziehung öffentlicher Verkehrsflächen in der Stadt Rendsburg
Die Ratsversammlung der Stadt Rendsburg hat am 12. März 2026 beschlossen,
das Flurstück 40/64, Flur 7, als Teilstück der 1982 als Ortsstraße nach § 3 Abs. 1 Nr. 3a des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) gewidmeten Straße „Missundestraße“ einzuziehen.
Die Einziehung soll nach § 8 Abs. 1 Satz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) erfolgen.
Der Plan der einzuziehenden Fläche liegt bei der Stadt Rendsburg, Fachbereich III - Bau und Umwelt -, Fachdienst III/1 Bauverwaltung und Klimaschutz, Zimmer 212, vom 20.04.2026 bis 20.05.2026 während der Geschäftszeiten für alle Bürgerinnen und Bürger zur Einsicht aus.
Betroffene Bürgerinnen und Bürger, dessen Belange durch diese Einziehung berührt werden, haben Gelegenheit, Einwendungen zu erheben. Diese sind bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zum Protokoll bei der auslegenden Dienststelle Stadt Rendsburg, Fachbereich III – Bau und Umwelt -, Fachdienst III/1 Bauverwaltung und Klimaschutz, Zimmer 212, zu erheben.
Rendsburg, den 13. April 2026
Stadt Rendsburg – Die Bürgermeisterin
gez. Janet Sönnichsen (L.S.)
Janet Sönnichsen
Bürgermeisterin