Stadtverordnung über die Gebühren für Bewohnerparkausweise
Die Stadtverordnung über die Gebühren für Bewohnerparkausweise wurde gem. § 55 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz am 25.06.2026 der Ratsversammlung vorgelegt.
Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Sie wird hiermit am 31.07.2026 öffentlich bekannt gemacht.
Stadtverordnung über die Gebühren für Bewohnerparkausweise
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