In den vergangenen Tagen gab es viele Fragen und Meinungen zur Sperrmüllabfuhr in Rendsburg. Deshalb möchte ich die Hintergründe kurz erläutern. Wichtig zu wissen: Für die Müllentsorgung ist nicht die Stadt Rendsburg zuständig. Nach dem schleswig-holsteinischen Abfallrecht liegt diese Aufgabe beim Kreis Rendsburg-Eckernförde. Der Kreis regelt die Entsorgung von Hausmüll, Bioabfällen und Sperrmüll und hat diese Aufgabe bis Ende 2028 an die AWR (Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH) vergeben.
Grundlage hierfür ist die derzeit gültige Abfallwirtschaftssatzung des Kreises. Darin ist festgelegt, dass die Sperrmüllabfuhr einmal jährlich als Sammelabfuhr erfolgt.
Ich setze mich bereits seit 2022 dafür ein, dieses System auf eine Sperrmüllabfuhr auf Abruf umzustellen. Dieses Modell hat sich in anderen Kreisen und Städten bewährt. So können Bürgerinnen und Bürger beispielsweise in Kiel bis zu zweimal jährlich kostenlos einen individuellen Abholtermin vereinbaren.
Ich bin überzeugt: Eine Sperrmüllabfuhr auf Abruf ist bürgernah, flexibel und trägt dazu bei, illegale Müllablagerungen zu vermeiden. Für eine solche Umstellung müsste allerdings der Kreis Rendsburg-Eckernförde seine Abfallwirtschaftssatzung ändern und einen entsprechenden Vertrag mit einem Dienstleister schließen. Nach derzeitigem Stand ist vor Ablauf der bestehenden Satzung im Jahr 2029 nicht mit einer Änderung zu rechnen.
Solange handelt die Stadt dort, wo sie handeln kann: Damit liegengebliebener Sperrmüll möglichst schnell beseitigt wird, hat die Stadt Rendsburg ein Unternehmen mit dem Nachräumen beauftragt. Gleichzeitig arbeiten wir gemeinsam mit der AWR daran, die Bürgerinnen und Bürger über die geltenden Regelungen zur Sperrmüllentsorgung zu informieren.
– Bürgermeisterin Janet Sönnichsen