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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Sanierung Aquacity: der aktuelle Stand

Sanierung Aquacity: der aktuelle Stand

Bildquelle: Stadtwerke SH GmbH & Co. KG, Rendsburg

Sanierung Aquacity: der aktuelle Stand

Die Stadtwerke SH sind Betreiber der Schwimmbäder in Rendsburg, Schleswig und Eckernförde. In allen drei Bädern wurde ein erheblicher Sanierungsbedarf festgestellt. Um die Weiterentwicklung zu planen, wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, das für die jeweiligen Standorte u.a. ermittelte, 

  • ob die Bäderbetriebe von der Nachfrageseite aus betrachtet den zukünftigen Ansprüchen und Bedarfen entsprechen,
  • ob eine Sanierung oder ein Neubau betriebswirtschaftlich sinnvoll ist und
  • ob organisatorische Synergien zu heben sind.

Für Rendsburg wurde ein akuter Grundsanierungsbedarf im Freibad festgestellt, aber auch im Hallenbad ist in Teilen eine Sanierung erforderlich. Dem Hallenbad wurde ein gutes Angebot für die lokale und regionale Bevölkerung attestiert, das über die Grundversorgung hinausgeht. Das Freibad wird bezüglich der Wasserflächen als unzeitgemäß dimensioniert bewertet. Das Gutachten ist dem Verein „Pro Freibad“ bekannt.

Die Umsetzungsplanung für die drei Bäder hat ein Generalplaner im Auftrag der Stadtwerke SH übernommen. Die ersten Überlegungen für Rendsburg hat dieser in der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Bildung, Kultur, Sport und Soziales sowie Bau am 9. Juni im öffentlichen Teil vorgestellt. Anwesend waren neben den Ausschussmitgliedern u.a. Vertreter des Vereins „Pro Freibad“ sowie der DLRG.

Auf Basis der ersten Überlegungen hat die Stadt Rendsburg einen Antrag zur Förderung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Projektaufruf 2026 – Schwimmbäder“ eingereicht. Dazu war ein Beschluss der Ratsversammlung notwendig, der am 25. Juni gefasst wurde. Zugleich wurde die Stadtverwaltung ermächtigt, auch weitere Förderprogramme zu nutzen.

Der Generalplaner entwickelt aktuell verschiedene Sanierungsvarianten und hinterlegt diese mit Kostenschätzungen. Dabei spielen neben den Investitionskosten auch die je nach Variante zu erwartenden Betriebskosten eine Rolle. Die Varianten werden zum einen unterschiedlich große Wasserflächen betrachten und zum anderen Aussagen bzw. Vorschläge zum Energiekonzept liefern. Die Varianten werden dann Grundlage der weiteren Beratungen sein.

Welche Variante am Ende umgesetzt wird, ist noch nicht entschieden. Zu der Frage nach der Notwendigkeit von 50 Meter-Bahnen oder auch eines 10 Meter-Sprungturms gibt es weder im politischen Raum eine Festlegung noch seitens der Verwaltung.

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