Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) bat, folgende Information über die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmaktionsplanung Schienenwege bekannt zu machen:
Am 20. November 2023 veröffentlichte das Eisenbahn-Bundesamt den Entwurf des Lärmaktionsplanes an Schienenwegen des Bundes und die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung der Runde 4 beginnt. Während der ersten Phase im März und April dieses Jahres haben 339 Kommunen, 55 Ballungsräume und ca. 11.000 Bürgerinnen und Bürger Beteiligungen beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Beiträge ausgewertet. Die Ergebnisse und weitere Informationen sind im Entwurf des Lärmaktionsplanes zu finden, der auf dieser Internetseite veröffentlicht wird: www.laermaktionsplanung-schiene.de
Bis zum 2. Januar 2024 besteht die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren selbst zu geben.
So läuft die Öffentlichkeitsbeteiligung ab:
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase vom 13. März bis zum 24. April 2023 können die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort können die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Beteiligungsphase findet Ende des Jahres 2023 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.