Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wie in jedem Jahr findet auch im Jahr 2026 im gesamten Bundesgebiet und damit auch in vielen Städten und Gemeinden des Bundeslandes Schleswig-Holstein die 1%- Erhebung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt (Mikrozensus) durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein statt. Rechtsgrundlage hierzu ist das Mikrozensusgesetz vom 07.12.2016.
Das bedeutet, dass in den kommenden Monaten auch Haushalte der Stadt Rendsburg aufgefordert werden könnten, dem Statistischen Landesamt telefonisch, online oder schriftlich Auskunft zu erteilen. Den Weg zum Antworten können Sie selbst festlegen.
Alle vom Mikrozensus betroffenen Haushalte erhalten ein Ankündigungsschreiben des Statistischen Amtes, sowie eine Kurzinformation, die über Zweck, Art, Umfang und rechtliche Regelungen dieser Erhebung informiert. Die Haushalte sind verpflichtet zu antworten. Für Personen, die nicht in der Lage sind eigenständig zu antworten, können stattdessen nahestehende Personen antworten.
Das Ankündigungsschreiben finden Sie hier.
Informationen können eingesehen werden unter:
www.statistik-nord.de/mikrozenus
Auskunft erteilt:
Fachdienst I/2 Bürgerdienste und Standesamt
Birte Eggers
Tel.: 04331 206-1211
E-Mail: Birte.Eggers@rendsburg.de
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