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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Bekanntmachung Satzungsbeschluss Teilaufhebung B-Plan Nr. 84 in Rendsburg

Bekanntmachung Satzungsbeschluss Teilaufhebung B-Plan Nr. 84 in Rendsburg

Bekanntmachung Satzungsbeschluss Teilaufhebung B-Plan Nr. 84 in Rendsburg

Die Ratsversammlung hat in der Sitzung am 28.09.2023 die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Ehemaliger Güterbahnhof - Nordwest“ für einen Teilbereich, der aus dem anliegenden Lageplan ersichtlich ist, beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Die Teilaufhebung tritt mit Beginn des 12.10.2023 in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan und die Begründung dazu von diesem Tage an, im Neuen Rathaus Stadt Rendsburg, Am Gymnasium 4, 24768 Rendsburg, im Fachbereich Bau und Umwelt, Fachdienst Stadtentwicklung, 2. OG, Zimmer 218, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Zusätzlich werden der Bebauungsplan und die Begründung ins Internet unter der Adresse „www.rendsburg.de“ eingestellt.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Rendsburg geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach
§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen
(§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB durch Berichtigung angepasst. Der berichtigte Plan kann wie oben angegeben eingesehen werden; ebenso können Auskünfte über den Inhalt gegeben werden.

Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplansatzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GO, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Rendsburg unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.


Rendsburg, den 11. Oktober 2023
Stadt Rendsburg - Die Bürgermeisterin

Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

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