Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplans (4. Stufe) Rendsburg im Rahmen der gemeinsamen Lärmaktionsplanung für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg im Sinne des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 2005 ist die Umsetzung der EU-Richtlinie von 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in deutsches Recht erfolgt. Seit 2007 wurden daraufhin bundesweit in einer ersten Stufe Lärmaktionspläne aufgestellt.
Die Lärmaktionspläne der ersten bis dritten Stufe wurden jeweils in der Ratsversammlung der Stadt Rendsburg am 02.04.2009, 13.07.2017 und 27.09.2018 beschlossen. Diese sind auf der Rendsburger Homepage unter www.rendsburg.de → Politik & Verwaltung → Fachbereiche & Sachgebiete → Bauen & Stadtplanung → Lärmkartierung
(direkter link: https://www.rendsburg.de/politik-verwaltung/fachbereiche-sachgebiete/bauen-stadtplanung/laermkartierung) eingestellt.
In der vierten Stufe sind diese beschlossenen Lärmaktionspläne nunmehr ebenfalls zu überprüfen und fortzuschreiben.
Für die vierte Stufe der Lärmaktionsplanung haben sich die betroffenen Städte und Gemeinden des Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg wiederum zusammengeschlossen.
Die Entwicklungsagentur für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg AöR hat für die Durchführung der vierten Stufe der Lärmaktionsplanung das Wasser- und Verkehrskontor GmbH, Neumünster, beauftragt.
Der vom Umweltausschuss der Stadt Rendsburg in seiner Sitzung vom 09.11.2023 beschlossene und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Lärmaktionsplans der 4. Stufe für die Stadt Rendsburg liegt in der Zeit
vom 01. Dezember 2023 bis 05. Januar 2024
im Neuen Rathaus der Stadt Rendsburg, Am Gymnasium 4, 24768 Rendsburg
im Fachbereich III Bau und Umwelt, Fachdienst Bauverwaltung, Zimmer 214, während der Servicezeiten aus und ist öffentlich einsehbar.
Darüber hinaus ist dieser Entwurf des Lärmaktionsplanes Rendsburg im Internet auf der Homepage der Stadt Rendsburg unter www.rendsburg.de → Politik & Verwaltung → Fachbereiche & Sachgebiete → Bauen & Stadtplanung → Beteiligungsverfahren eingestellt.
(Direkter link:https://www.rendsburg.de/politik-verwaltung/fachbereiche-sachgebiete/bauen-stadtplanung/beteiligungsverfahren).
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf der 4. Stufe des Lärmaktionsplans Rendsburg schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Stadt Rendsburg – Die Bürgermeisterin
Rendsburg, der 15.11.2023