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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Angelscheinausgabe 2026 für die Obereider

Angelscheinausgabe 2026 für die Obereider

Angelscheinausgabe 2026 für die Obereider

Die Ausgabe der Angelscheine für die Obereider für das Jahr 2026 findet ab Montag, 16. Februar, ab 8:00 Uhr, im Rathaus der Stadt Büdelsdorf, im Bürgerbüro, Zimmer 1, Am Markt 1 statt. Der Erwerb der Obereiderscheine ist während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 15:00 bis 17:30 Uhr im Rathaus der Stadt Büdelsdorf und online unter www.hejfish.com möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass laut Beschluss der Fischereigenossenschaft für die Obereider vom Juni 2024 die Ermäßigung in Höhe von 10 Euro bei Abgabe der Fangmeldung aufgehoben wurde. Für eine fachgemäße Bewirtschaftung der Obereider ist es unbedingt notwendig, dass die Fangmeldungen trotzdem ausgefüllt zurückgegeben werden.

Die Gebühren für die Erlaubnisscheine 2026 betragen:

für Heringsscheine                         10,00 €

für Uferscheine                               30,00 € 

für Bootsscheine                             55,00 € 

für Tageskarten                                 5,00 €

für Wochenkarten                           10,00 €.

Ufer- und Bootsscheine werden unbegrenzt ausgegeben. Fürs Heringsangeln stehen 150 Erlaubnisse zur Verfügung.

Für das Gebiet Obereider gilt eine Hafenordnung. Gemäß der Hafenordnung darf außer auf besonders bekannt gemachten Reeden oder Ankerplätzen im Hafen nur mit der Erlaubnis der Hafenbehörde geankert werden. Das Ankerverbot soll u.a. sicherstellen, dass die Boote die Schifffahrt nicht behindern und nicht wild ankern. Das Ankern außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze ist nicht erlaubt.

Voraussetzung für den Erwerb eines Angelscheines ist das Vorliegen eines gültigen Fischereischeines. Dies bedeutet, dass die Fischereiabgabe Schleswig-Holstein für das Jahr 2026 bereits entrichtet sein muss. Diese kann auch vor Ort entrichtet werden. Der gültige Fischereischein ist bei der Ausgabe der Angelscheine vorzulegen. Es besteht die Möglichkeit, zusätzlich für einen Freund oder Bekannten einen Angelschein zu erwerben, wenn der entsprechende Fischereischein vorgelegt wird.

Auskunft erteilt:
Fachdienst Finanz- und Beteiligungsverwaltung
Yvonne Wartenberg
Tel.: 04331 206-2381
E-Mail: yvonne.wartenberg@rendsburg.de
#rendsburg
 

Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Mail: info@rendsburg.de

Tourismus & Marketing

Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
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