Die Ratsversammlung der Stadt Rendsburg hat in ihrer Sitzung am 12.03.2026 die I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Rendsburg für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.
Die Satzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Rendsburg für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.