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Seniorenrat der Stadt Rendsburg In der Stadt Rendsburg gibt es seit 1979 den Seniorenrat. Die Angelegenheiten des Seniorenrates regelt die Satzung der Stadt Rendsburg über die Bildung eines Seniorenrates vom 5. März 2004. Der Seniorenrat besteht aus 11 Mitgliedern. Die 11 Mitglieder des Seniorenrates werden von einer Delegiertenversammlung aus ihrer Mitte gewählt. In die Delegiertenversammlung entsenden alle von der Stadt Rendsburg anerkannten und in ein öffentliches Verzeichnis aufgenommenen Seniorenvereinigungen Delegierte, die in Rendsburg wohnen und das 60. Lebensjahr vollendet haben müssen. Die Wahl der Delegierten erfolgt innerhalb der Seniorenvereinigungen. Jede von der Stadt anerkannte Seniorenvereinigung benennt Delegierte entsprechend ihrer Teilnehmerstärke. Von in das öffentliche Verzeichnis aufgenommene Seniorenvereinigungen mit bis zu 20 ständige Teilnehmer/innen können ein/e Delegierte benannt werden. Von Seniorenvereinigungen mit mehr als 20 ständige Teilnehmer/innen können für jeweils angefangene 20 ständige Teilnehmer/innen ein/e Delegierte benannt werden. Die Höchstzahl der Delegierten je Vereinigung beträgt 5 Delegierte. Senioren und Seniorinnen, die keiner Seniorenvereinigung angehören, können auch Delegierte werden, wenn sie von mindestens 20 Senioren oder Seniorinnen unterstützt werden, die nicht bereits aktiv an einer Wahl in einer Seniorenvereinigung teilgenommen haben. Der Seniorenrat gibt sich zur Regelung seiner inneren Angelegenheiten eine Geschäftsordnung. Von der Stadt Rendsburg wird der Seniorenrat finanziell mit einem Betrag in Höhe von 500,00 Euro jährlich unterstützt. Außerdem wird von der Stadt Rendsburg ein Sitzungsraum kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Seniorenrat übernimmt die Vertretung der besonderen Interessen der Seniorinnen und Senioren. Der Seniorenrat berät, informiert und gibt praktische Hilfen. Er kann Lösungsvorschläge erarbeiten und Anregungen geben, etwa in Sozial-, Gesundheits-, kulturellen, Bau- und Verkehrsfragen der Seniorinnen und Senioren der Stadt Rendsburg. Der Seniorenrat ist unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden. Zu den Aufgaben des Seniorenrates gehören insbesondere beratende Stellungnahmen und Empfehlungen an die Ratsversammlung und die Ausschüsse in Angelegenheiten, welche die vom Seniorenrat vertretene Gruppe betreffen. In der Regel findet einmal monatlich eine Sitzung des Seniorenrates statt an der auch ein/e Vertreter/in der Stadt Rendsburg teilnimmt. Es wird ein Sitzungsprotokoll gefertigt, das den Mitgliedern des Sozialausschusses der Stadt Rendsburg zur Kenntnis gegeben wird. Darüber hinaus wird der/die Vorsitzende des Sozialausschusses (politisches Gremium) zu den Sitzungen des Seniorenrates eingeladen. Die Sitzungen des Seniorenrates sind grundsätzlich öffentlich. Mitglieder des Seniorenrates:
Fachbereich Bürgerdienste Stadt Rendsburg, Frau Fugmann,
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