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Beauftragter für Menschen mit Behinderungen
Rahmenbedingungen für die Arbeit eines/r Beauftragten für Menschen mit Behinderungen
Beschluss des Sozialausschusses vom 4. Juli 2000
- Probleme behinderter Menschen aufzeigen
- Mitwirkung an der Gestaltung einer behindertengerechten Umwelt
- Verbesserung der Verständigung und das Miteinanderleben von Behinderten und Nichtbehinderten
- gleichmäßige Förderung von Belangen der verschiedenen Arten einer Behinderung
- Beratung der in der Stadt Rendsburg tätigen Organisationen, die Angelegenheiten Behinderter vertreten
- Koordinierung von Anliegen und Anregungen der Behinderten und ihrer in der Stadt tätigen Organisationen und Weiterleitung an zuständige Stellen
- Förderung der Zusammenarbeit aller Organisationen, die Angelegenheiten Behinderter vertreten
- Vertretung der Interessen Behinderter gegenüber der Verwaltung
- Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen gegenüber der Ratsversammlung und/oder den Fachausschüssen bei Planungen und vor der Entscheidung, die Behinderte betreffen.
- Vertretung von Interessen behinderter Menschen beim Wohnungsbau, beim Bau öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen sowie beim Bau öffentlicher Verkehrseinrichtungen
- Vertretung der Interessen behinderter Menschen in der Öffentlichkeit
- Zusammenarbeit mit Behindertenbeauftragten anderer Städte und Gemeinden sowie mit den Behindertenbeauftragten auf Kreis- und Landesebene
Zusammenarbeit mit den politischen Gremien
- Der/die Beauftragte erhält die Einladungen zu den öffentlichen Sitzungen der städtischen Gremien
- Protokolle der Sitzungen des Sozialausschusses werden ausgehändigt
- Möglichkeit der Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der städtischen Gremien
- und Aushändigung der entsprechenden Protokolle
- Sofern Angelegenheiten, die die Interessen von Behinderten berühren, beraten werden sollen, wird der/die Beauftragte auf Antrag eingeladen und erhält zu den genannten Tagesordnungspunkten Rederecht als Sachverständige/r. Er/ sie erhält die Vorlagen zu diesen Tagesordnungspunkten
- Möglichkeit zur Abgabe eines Berichtes in der Ratsversammlung bzw. im Sozialausschuss
Der/die Beauftragte hat eine Beratungsfunktion und keine Entscheidungskompetenzen. Die Berufung der/des Beauftragten erfolgt für die Dauer der Wahlperiode der Ratsversammlung. Eine Wiederwahl ist möglich.
Beauftragter ist:
Axel Hennecke, Am Grünen Kranz 9, 24768 Rendsburg, Tel.: 04331-33 33 92, Fax: 04331-333391
Email: hennecke@foni.net
Sprechstunde: mittwochs von 10 - 12 Uhr im Rathaus, Zimmer 109, Tel.:04331-206209
Weitere Informationen erhalten Sie vom:
Fachbereich Bürgerdienste Stadt Rendsburg, Frau Fugmann,
Am Gymnasium 4,
24768 Rendsburg
Telefon: 04331-206146
Telefax: 04331-57232
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